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HW Küstenkinder Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Altenholz · anerkannt 2024

gemeinnützig

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist
a) die Förderung mildtätiger Zwecke gemäß § 53 Satz 1 Nr. 1 AO durch Unterstützung behinderter oder lebensbedrohlich erkrankter Kinder in Schleswig-Holstein, die noch nicht 14 Jahre alt sind,
sowie
b) die Förderung mildtätiger Zwecke gemäß § 53 Satz 1 Nr. 2 AO durch die finanzielle Unterstützung bedürftiger oder in Not geratener Kinder in Schleswig-Holstein, die noch nicht 14 Jahre alt sind.

Der Stiftungszweck Buchstabe a) wird verwirklicht durch Einzelfallhilfen (als Geld- oder Sachmittel), die geeignet sind, den seelischen, psychischen oder körperlichen Zustand der hilfsbedürftigen Kinder zu beseitigen oder zu lindern (z. B. Pflege, Hilfsmittel, Medikamente, Ausstattungen).

Der Stiftungszweck Buchstabe b) wird verwirklicht durch die finanzielle Unterstützung bedürftiger Kinder zur Verbesserung der individuellen Lebenssituation.

Die o. g. Stiftungszwecke können auch verwirklicht werden durch die Weitergabe der Mittel an eine steuerbegünstigte Körperschaft oder an eine juristische Person des öffentlichen Rechts für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Mildtätigkeit als Stiftungszweck

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Adresse und Kontaktwege

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens 2 seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende der Stiftungsvorstandes sein.

Organe

Das Organ der Stiftung ist der Stiftungsvorstand, er besteht aus vier Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2024
Anerkennung14.05.2024
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Rendsburg-Eckernförde
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Förderung beantragen

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Von den 0 Stiftungen mit Sitz in Altenholz verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 2024 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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