Ian und Barbara Karan-Stiftung
Sitz in Hamburg · anerkannt 2013
gemeinnützig
Wofür diese Stiftung da ist
Zweck der Stiftung ist die
a.) Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (§ 52 Abs. 2 Nr. 15 AÖ),
b.) Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO),
c.) Förderung der Erziehung/ Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO),
d.) Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO),
e.) Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 9 AO),
f. ) Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO),
g.) sowie die Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO).
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts bei der Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne des § 2 Abs. 2 dieser Satzung. Der Stiftungszweck wird durch die bundesweite Förderung von als steuerbegünstigt anerkannten Körperschaften zur Verbesserung von Ausbildung, Integration und individueller Förderung von benachteiligten Jugendlichen in den Bereichen Sport und Bildung verwirklicht. Der Stiftungszweck wird außerdem durch die ideelle/ materielle und finanzielle Förderung des Aufbaus eines Internats vom Harley College in Point Pedro Sri Lanka verwirklicht. Dies wird erreicht durch die Unterstützung lokaler gemeinnütziger und im Sinne der Abgabenordnung steuerbegünstigter Initiativen und/oder Projekte, die dem Stiftungszweck entsprechend tätig sind. Durch regelmäßige Überprüfung der Zuwendungsempfänger wird die satzungsgemäße und effiziente Mittelverwendung abgesichert. Ferner wird der Stiftungszweck durch die Förderung des lan Karan Auditoriums im Bucerius Kunst Forum/ durch die Unterstützung der Stiftung zur Förderung der Hamburgischen Staatsoper/ durch die Förderung des Hamburg Theater Festival sowie die Förderung des lan-Karan-Hörsaals im UKE verwirklicht.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Einordnung: Bildung & Erziehung
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.
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Wo die Stiftung erreichbar ist
Anschrift
Frauenthal 27
20149 Hamburg
Erreichbarkeit
Stiftung und Aufsicht
| Stifter | Barbara Karan Ian Karan |
|---|---|
| Anerkennung | 2013 |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Kann ich hier einen Antrag stellen?
Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.
Diese Stiftung gehört zu den 1.419 in Hamburg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Innerhalb von Hamburg ist dieser Eintrag einer von 1.429. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Seit 2013 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.
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Herkunft dieser Angaben
Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
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Weitere Einträge im Verzeichnis
In Hamburg
Gleicher Zweck
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- POOLHOUSE Musik- und Kunststiftung München
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- Francis-Clark-Stiftung Kassel
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- Maria-Rosa-Stiftung für Kinder und Jugendliche Herxheim bei Landau
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