Stiftung24

Intersein Stiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in München · anerkannt 2016

gemeinnützig

Wofür diese Stiftung da ist

a. Förderung der Bildung, insbesondere der Achtsamkeitspraxis und Geistesschulung im Sinne der buddhistischen Lehre;
b. Förderung der Völkerverständigung, der Gewaltlosigkeit und der Toleranz in Religion, Kultur und Gesellschaft;
c. Förderung Wissenschaft und Forschung;
d. Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Kriegsopfer, Opfer der Folter und andere Opfer von Menschenrechtsverletzungen;
e. Förderung des Natur-, Arten- und Umweltschutzes sowie des Tierschutzes;
f. Förderung der Entwicklungszusammenarbeit.
g. Darüber hinaus fördert die Stiftung mildtätige Zwecke.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Goethestr. 28
80336 München

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Die Stifterin als Einzelvorstand vertritt die Stiftung allein. Solange die Stifterin dem Stiftungsvorstand angehört, ist sie stets einzelvertre- tungsberechtigt. Bei einem Zweipersonenvorstand wird die Stiftung von jedem Stiftungsvorstandsmitglied einzeln vertreten. Im übrigen wird die Stiftung von jeweils zwei Mitgliedern gemeinsam vertreten. Einzelne Stiftungsvor- standsmitglieder können durch Beschluss des Stiftungsvorstands Einzelvertretungsmacht erhalten und auch von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden, längstens jedoch bis zum Ablauf der Amtszeit des betroffenen Mitglieds.

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung28.11.2016
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Wenn Sie eine Förderung suchen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Diese Stiftung gehört zu den 1.186 in München erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 2016 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:42:57. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Verwandte Stiftungen