Johann-Isaak-von-Gerning-Stiftung. Stiftung für Kunst und Kultur im Hochtaunuskreis
Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Bad Homburg v.d.Höhe · anerkannt 2008
gemeinnützig
Satzungszweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kunst und Kultur und der Denkmalpflege im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 und 6 der AO im Gebiet des Hochtaunuskreises und mit Bezug zu diesem.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Einordnung: Kunst & Kultur
Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.
Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.
Alle 6.846 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Anschrift und Kontakt
Anschrift
Postfach 1941
61289 Bad Homburg v.d.Höhe
Erreichbarkeit
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Herr Ulrich Krebs (Vorsitzender), Herr Thorsten Schorr (stellvertretender Vorsitzender)
Organe
Vorstand
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Stifter | - |
|---|---|
| Gegründet | 2008 |
| Anerkennung | 30.12.2008 |
| Rechtsform | Stiftung des bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Regierungspräsidium Darmstadt |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Antrag und Förderpraxis
Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.
Das Land Hessen führt 3.154 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
In Bad Homburg v.d.Höhe sind insgesamt 23 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Mit der Anerkennung 2008 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Datenquelle
Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hessen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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