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Johann Wolfgang Langguth-Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Traben-Trarbach · anerkannt 1976

gemeinnützig

Stiftungszweck

1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).
2) Zweck der Stiftung ist es, im Rahmen der in Abs. 1 bezeichneten Zwecksetzung aus ihren Vermögenserträgen Leistungen für die Erhaltung und Restaurierung von Kunstdenkmälern und Förderung denkmalgeschützter Gebäude im In- und Ausland zu gewähren, die Forschung über den Weinbau in Rheinland-Pfalz, insbesondere der Moselregion, in Form der Förderung der Forschung über ökologische Probleme des Weinbaues und über die Gesundheitsverträglichkeit des Weingenusses sowie über die Geschichte des Weinbaues durch Förderung gemeinnütziger oder staatlicher Institutionen zu unterstützen; Kunst und Kulturinstitutionen sowie Nachwuchskünstler durch das Bereitstellen von Musikinstrumenten oder die Dauerleihgabe von Kunstwerken zu fördern; Maßnahmen zu bewirken, die der Hilfe geistig, psychisch oder körperlich behinderter Kinder und Jugendlicher im In- und Ausland dienen; den Naturschutz und die Landschaftspflege zu fördern, insbesondere den Bestand an Schwänen im Wassergebiet des Stadtgebietes Traben-Trarbach als besonderes Markenzeichen der Stadt zu erhalten.
Die Stiftung darf bis zu einem Drittel ihres Einkommens dazu verwenden, um in angemessener Weise den Stifter und seine nächsten Angehörigen zu unterhalten, ihre Gräber zu pflegen und ihr Andenken zu ehren.
Die Stiftung kann ihre Zwecke auch dadurch verfolgen, dass sie die Mittel für die Verwirklichung der vorgenannten Zwecke einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft oder für die Verwirklichung dieser Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts beschafft. Die Stiftung kann auch Mittel einer anderen gemeinnützigen und steuerlich anerkannten Einrichtung zur Verfügung stellen, wenn sie hierfür eine Spendenbescheinigung erhält.
Über die Vergabe der Leistungen im Einzelnen trifft der Vorstand für den erstgenannten Zweck jeweils im Einvernehmen mit der zuständigen Denkmalbehörde die Entscheidung.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Denkmalpflege: der Hintergrund

Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Dr.-Ernst-Spies-Allee 2
56841 Traben-Trarbach

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Christian Linde|Bernd Heinrich Niemann|Thomas Langguth

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet1976
Anerkennung1976
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Innerhalb von Rheinland-Pfalz ist dieser Eintrag einer von 1.190. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

In Traben-Trarbach sind insgesamt 0 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Seit 1976 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Einträge im Verzeichnis