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Jona Viskorf Stiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in München · anerkannt 2012

gemeinnützig

Stiftungszweck

die Förderung der Forschung sowie des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (jeweils im Sinne von § 52 der Abgabenordnung) mit dem Ziel der Bekämpfung und Behandlung von Krebserkrankungen im Kindesalter, der Erforschung und Bekämpfung der Ursachen von Krebserkrankungen bei Kindern und Jugendlichen sowie insbesondere die Fortentwicklung von palliativen Therapiemitteln und -methoden für Kinder und Jugendliche.
Die Unterstützung (im Sinne von § 53 der Abgabenordnung) von Kindern und Jugendlichen, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands infolge einer Krebserkrankung auf die Hilfe anderer angewiesen sind, sowie der Familien dieser Kinder und Jugendlichen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Gesundheit: der Hintergrund

Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Kontaktdaten

Anschrift

Hofstatt 1
80331 München

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Stiftungsvorstand; die Mitglieder des Stiftungsvorstands sind einzelvertretungsberechtigt.

Organe

Stiftungsvorstand und Stiftungsrat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

StifterDr. Stephan Viskorf Dr. Christoph Philipp
Anerkennung22.11.2012
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Förderung beantragen

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 2012 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:43:07. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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