Josephine Posch Stiftung
Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in München · anerkannt 2025
gemeinnützig
Zweck laut Satzung
Die Zwecke der Stiftung sind die Förderung
a) von Natur-, Umwelt- und Klimaschutz sowie der Landschaftspflege (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 AO),
b) von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO) sowie des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 AO),
c) des demokratischen Staatswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 24 AO) und die Hilfe für politisch Verfolgte (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 AO),
d) von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO) sowie von Bildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO).
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Der Bereich Bildung & Erziehung
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.
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Kontaktdaten
Anschrift
Angerlohstr. 58
80997 München
Erreichbarkeit
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei bis maximal fünf natürlichen Personen. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstands vertreten die Stiftung jeweils einzeln. Die Stifterin ist zudem von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, solange sie Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstands ist. Jedes gegebenenfalls bestellte weitere Mitglied des Stiftungsvorstands ist nur gemeinsam mit dem Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden des Stiftungsvorstands zur Vertretung der Stiftung berechtigt. Die Stifterin und ihr Ehemann Günther Kraft sind auf Lebzeiten zu Mitgliedern des Stiftungsvorstands bestellt. Die Amtszeit der übrigen Mitglieder des Stiftungsvorstands beträgt fünf Jahre.
Organe
Einziges Organ der Stiftung ist der Stiftungsvorstand, der aus zwei bis maximal fünf natürlichen Personen besteht.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Stifter | Sonja Kraft |
|---|---|
| Gegründet | 2025 |
| Anerkennung | 26.06.2025 |
| Rechtsform | Stiftung des bürgerlichen Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Fördert diese Stiftung?
Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.
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Diese Stiftung gehört zu den 1.186 in München erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Das Anerkennungsjahr 2025 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.
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Woher diese Daten stammen
Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:43:04. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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