JugendpreisStiftung - Wettbewerb in den Regionen Europas
Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Bad Karlshafen · anerkannt 1998
Zweck laut Satzung
Der gemeinnützige Zweck der Stiftung besteht in der Förderung und Unterstützung junger Menschen, die herausragende bilinguale Leistungen auf wissenschaftlicher Grundlage in der Erkundung und zur Entwicklung der Region und seiner Kultur erbracht haben und erbringen. Das schließt Generationenpartnerschaft in der Nachbarschaft mit ein. Die Förderung soll jungen Menschen zugute kommen, die in Hessen, oder in den Partnerregionen des Landes Hessen leben. Die Stiftung erfüllt ihre Zwecke durch: a) die Auslobung und Verleihung des Jugendpreises, b) die Veröffentlichung mit Preisen ausgezeichneter Arbeiten in geeigneter Form, c) Die Stiftung bringt sich in die Pflege der Partnerregionen des Landes Hessen durch die Förderung der Begegnungen junger Menschen mit dem Jugendpreis ein. d) Der Europäische Aspekt der Stiftung ist für junge Menschen die Förderung einer gemeinsamen Zukunft im Leitbild von einem gemeinsamen, integrierten, kulturell vielfältigem und sozial reguliertem Lebens-, Arbeits- und Wirtschaftsraum.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Einordnung: Kunst & Kultur
Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.
Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.
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Anschrift und Kontakt
Anschrift
Poststr. 40
34385 Bad Karlshafen
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Herr Dr. Lothar Schöppner (Schatzmeister), Frau Lioba Sachot (stellvertretende Vorsitzende), Frau Alicja Komorowska (Schriftführung), Frau Gloria Borghi (Vorsitzende)
Organe
Vorstand
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 22.04.1998 |
|---|---|
| Rechtsform | Stiftung des bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Regierungspräsidium Gießen |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Kann ich hier einen Antrag stellen?
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.
Das Land Hessen führt 3.154 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Innerhalb von Hessen ist dieser Eintrag einer von 3.154. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Seit 1998 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Quelle und Datenstand
Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hessen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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