Stiftung24

Jugendstiftung Henstedt-Ulzburg

Sitz in Henstedt-Ulzburg · anerkannt 2007

kommunale Stiftung

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Jugendhilfe gemäß § 52 Abs. 2 AO durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts in Henstedt-Ulzburg.

Der Stiftungszweck soll insbesondere verwirklicht werden durch finanzielle Förderung der öffentlichen Jugendarbeit der Gemeinde Henstedt-Ulzburg und der Jugendarbeit in den Vereinen in der Gemeinde, soweit diese als steuerbegünstigt im Sinne der Abgabenordnung anerkannt sind. Dazu gehören die finanzielle Förderung der anerkannten Jugendgruppenleiter/-innen, der Jugendfahrten der örtlichen Organisationen, der musischen Ausbildung der Jugendlichen sowie von Jugendveranstaltungen der Vereine und der Kinder- und Jugendvertretung in Henstedt-Ulzburg.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Soziales & Wohlfahrt

Stiftungen im Bereich Soziales und Wohlfahrt unterstützen Menschen in schwierigen Lebenslagen: Wohnungslose, Familien in Not, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen ohne Angehörige. Viele betreiben eigene Einrichtungen, andere geben Geld an Träger weiter. Rechtlich fällt das unter § 52 Abs. 2 Nr. 9 der Abgabenordnung.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Rathausplatz 1
24558 Henstedt-Ulzburg

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.

Organe

Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister der Gemeinde Henstedt-Ulzburg bildet den Vorstand.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung13.03.2007
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Segeberg
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Antrag und Förderpraxis

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

In Henstedt-Ulzburg sind insgesamt 9 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Die Anerkennung im Jahr 2007 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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