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Kieler Volksbank-Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Kiel · anerkannt 2019

gemeinnützig

Satzungszweck

Alleiniger Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe, der Wissenschaft und Forschung, des Sports, der Kunst und Kultur, der Heimatpflege, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, der Jugend- und Altenhilfe, des Tierschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetztes und des Naturschutzgesetzes des Landes Schleswig-Holstein, des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes durch eine andere steuerbegünstige Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts in der Region.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Adresse und Kontaktwege

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich in der Weise, dass je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam zur Vertretung der Stiftung berechtigt sind. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Vorstands sein.

Organe

Organe der Stiftung sind der Stiftungsvorstand und der Stiftungsrat. Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Personen. Der Stiftungsvorstand wählt mit der Mehrheit seiner Mitglieder aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden für die Dauer seiner Amtszeit. Der Stiftungsrat besteht aus mindestens drei, maximal fünf Mitgliedern. Der Stiftungsrat wählt mit der Mehrheit seiner Mitglieder aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden für die Dauer seiner Amtszeit.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2019
Anerkennung08.11.2019
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Plön
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Von den 84 Stiftungen mit Sitz in Kiel verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Diese Stiftung gehört zu den 84 in Kiel erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Seit 2019 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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