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Kirschberg-Stiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Lauterbach · anerkannt 2009

gemeinnützig

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Die Förderung der Jugendhilfe, insbesondere durch sozialpädagogische und therapeutische Betreuung von Müttern, Kindern und Mädchen im Haus am Kirschberg, Am Kirschberg 1, 36341 Lauterbach, und seinen Einrichtungsteilen; Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, insbesondere durch berufliche Beratung, Integration und Qualifizierung benachteiligter junger Menschen, die im Haus am Kirschberg, seinen Einrichtungsteilen und seinen Verbundprojekten geleistet wird; Die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände, ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: Zuwendungen an den Verein „Hilfe für das verlassene KIND e.V.“ im Sinne der §§ 58 Ziff. 1 und 2 AO und § 51 AO zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke; Förderung von Vorhaben zur Stabilisierung, Verbesserung und Innovation der pädagogischen und therapeutischen Arbeit mit Müttern und Kindern sowie allen jungen Menschen im Haus am Kirschberg und seinen Einrichtungsteilen; Förderung von Maßnahmen zur Stabilisierung und Verbesserung der im Haus am Kirschberg und seinen Einrichtungsteilen und Verbundprojekten geleisteten Arbeit im Bereich der Jugendberufshilfe; Förderung neuer Projekte, die der Verein Hilfe für das verlassene KIND e.V. in seinen Einrichtungen im Einklang mit seiner Satzung entwickelt und umsetzt. Die Mittel der Stiftung sollen tätiger Nächstenliebe dienen. Sie werden unabhängig vom Ansehen der Person, der Herkunft, dem Glauben oder der Weltanschauung und unabhängig von der Möglichkeit des materiellen Ausgleichs vergeben.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Anschrift und Kontakt

Anschrift

Am Kirschberg 1
36341 Lauterbach

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorstand: Christine Nies (Vorsitzende), Hans Heinrich Ritz (stellv. Vorsitzender)

Organe

Teuhänder: Hilfe für das verlassene KIND e. V. Geschäftsführung: Bodo Kester Am Kirschberg 1 36341 Lauterbach

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

StifterHilfe für das verlassene KIND e. V.
Anerkennung18.05.2009
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Stiftungsaufsichtkeine
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Von den 5 Stiftungen mit Sitz in Lauterbach verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Innerhalb von Hessen ist dieser Eintrag einer von 3.154. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 2009 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

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Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hessen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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