Klaus Kanter Stiftung zur Förderung der meisterlichen Ausbildung und Qualifikation im Zahntechniker-Handwerk
Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Frankfurt am Main · anerkannt 1993
Der Stiftungszweck im Wortlaut
Förderung der Meisterausbildung im Zahntechniker-Handwerk. Dieser Zweck soll insbesondere verwirklicht werden durch die jährliche Verleihung des Klaus-Kanter-Förderpreises für die besten Zahntechniker-Meisterprüfungsarbeiten in der Bundesrepublik Deutschland.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.
Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Wo die Stiftung erreichbar ist
Anschrift
Kettenhofweg 14 -16
60325 Frankfurt am Main
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Herr Prof. Dr. Hans-Christoph Lauer (Präsident), Herr Horst-Dieter Deuser (Vizepräsident), Herr Christian Rohrbach (geschäftsführendes Präsidiumsmitglied), Herr Christian T. Mankel (Präsidiumsmitglied), Herr Guido Bader (Präsidiumsmitglied), Herr Ludger Wagner
Organe
Präsidium
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 15.10.1993 |
|---|---|
| Rechtsform | Stiftung des bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Regierungspräsidium Darmstadt |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Kann ich hier einen Antrag stellen?
Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.
Das Land Hessen führt 3.154 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Von den 1.039 Stiftungen mit Sitz in Frankfurt am Main verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Mit der Anerkennung 1993 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Quelle und Datenstand
Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hessen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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