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Klaus und Gertrud Conrad-Stiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Hirschau · anerkannt 2001

gemeinnützig

Wofür diese Stiftung da ist

Förderung der Jugend- u. Altenhilfe, der Kunst und Kultur, der Wissenschaft und Forschung, des Völkerverständigungsgedanken, der Rettung aus Lebensgefahr, der Entwicklungszusammenarbeit, des Sports, der Erziehung, Volks- und Berufsausbildung, der Hilfe von Flüchtlingen, des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes; außerdem gewährt sie Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands oder wegen ihrer materiellen Lage auf die Hilfe anderer angewiesen sind, finanzielle oder sachliche Unterstützungen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

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Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Klaus-Conrad-Straße 1
92240 Hirschau

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Solange der Stifter, Klaus Conrad, Mitglied im Stiftungsvorstand ist, vertritt er einzeln die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich; bei seiner Verhinderung gilt § 6 Abs. 6 der Satzung: jeweils zwei Mitglieder des Stiftungsvorstands vertreten gemeinsam die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

StifterKlaus und Gertrud Conrad
Gegründet2001
Anerkennung05.06.2001
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Wenn Sie eine Förderung suchen

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

In Hirschau sind insgesamt 6 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Die Anerkennung im Jahr 2001 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2022-02-04T11:04:31. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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