Stiftung24

Klaus und Ulla Ruge Stiftung

Sitz in Bordesholm · anerkannt 2024

gemeinnützig

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist:

1. die Förderung mildtätiger Zwecke gemäß § 53 Satz 1 Nr. 1 AO durch Unterstützung von Menschen, die von einer Krebserkrankung betroffen sind.
2. die Förderung mildtätiger Zwecke gemäß § 53 Satz 1 Nr. 2 AO durch die finanzielle Unterstützung bedürftiger krebskranker Menschen und die finanzielle Unterstützung wirtschaftlich bedürftiger Angehöriger krebskranker Menschen.

Der Stiftungszweck Buchstabe a) wird verwirklicht durch Einzelfallhilfen (als Geld- oder Sachmittel), die geeignet sind, den seelischen, psychischen oder körperlichen Zustand der hilfebedürftigen Menschen zu verbessern oder dessen Beeinträchtigung zu lindern (z.B. Pflege, Hilfsmittel, Medikamente, Ausstattungen). Der Stiftungszweck Buchstabe b) wird verwirklicht durch die finanzielle Unterstützung bedürftiger krebskranker Menschen und deren bedürftiger Angehörigen zur Verbesserung der individuellen Lebenssituation.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Mildtätigkeit: der Hintergrund

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vertretungsbefugt sind der Vorsitzende des Vorstands oder im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter jeweils zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes.

Organe

Einziges Organ der Stiftung ist der Vorstand, er besteht aus mindestens zwei und höchstens vier Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung05.06.2024
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Rendsburg-Eckernförde
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Wenn Sie eine Förderung suchen

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Diese Stiftung gehört zu den 5 in Bordesholm erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 2024 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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