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Klusstiftung zu Schneidlingen und Groß Börnecke

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützigkirchliche Stiftung

Die Klusstiftung zu Schneidlingen und Groß Börnecke ist eine kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Hecklingen.[1] Sie ist seit 1871 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Wofür diese Stiftung da ist

Die Stiftung hat die Aufgabe, den helfenden Dienst der christlichen Liebe auszurichten und in Wort und Tat das Evangelium von Jesus Christus zu bezeugen. Dieser Auftrag bildet die Grundlage der diakonischen Arbeit in der Stiftung. Die Stiftung erfüllt diakonische Aufgaben im Rahmen der freien Wohlfahrtspflege, indem sie hilfsbedürftigen Menschen, insbesondere mit geistigen Behinderungen, Wohn-, Arbeits-, Betätigungs- und Bildungsmöglichkeiten bietet.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Mildtätigkeit

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Von den 0 Stiftungen mit Sitz in Hecklingen verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Land Sachsen-Anhalt führt 374 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Die Anerkennung im Jahr 1871 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt, Eintrag „Klusstiftung zu Schneidlingen und Groß Börnecke“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land Sachsen-AnhaltMildtätigkeitSoziales & WohlfahrtKirchliche StiftungGemeinnützige Stiftungkirchliche Stiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 1871