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Konzer-Doktor-Bürgerstiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Konz · anerkannt 2008

gemeinnützigBürgerstiftung

Satzungszweck

1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige / mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).
2. Zweck der Stiftung ist die Förderung, Bildung, Ausbildung und Integration junger Menschen aus Stadt und Verbandsgemeinde Konz.
3. Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
a) alle Maßnahmen zur Unterstützung von Bildung, Ausbildung, Betreuung und Integration;
b) Erholung, kulturelle, sportliche oder sonstige Betätigung;
c) die Unterstützung und Erhaltung von Einrichtungen;
d) Förderung aller Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung;
e) Durchführung und Förderung von Wettbewerben im Bereich Bildung, Kultur, Kunst, Literatur und Musik;
f) die Förderung des Verständnisses und der Akzeptanz des freiheitlichen Rechtsstaats und des Bewusstseins für politische und gesellschaftliche Verantwortung;
g) Begegnungen im In- und Ausland, insbesondere mit den europäischen Partnerstädten;
h) Betreuung von älteren und behinderten Menschen;
i) Kultur-, Kunst- und Denkmalpflege;
j) Umwelt, Naturschutz und Landschaftspflege;
k) traditionelles Brauchtum und Heimatpflege.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Adresse und Kontaktwege

Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2008
Anerkennung2008
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Förderung beantragen

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Innerhalb von Rheinland-Pfalz ist dieser Eintrag einer von 1.190. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

In Konz sind insgesamt 7 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Mit der Anerkennung 2008 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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