Stiftung24

Kreml-Kulturhaus-Stiftung

Sitz in Hahnstätten · anerkannt 2005

gemeinnützig

Stiftungszweck

1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur, von Bildung und Erziehung, von Religion und Umweltschutz sowie wohlfahrtspflegerische Aufgaben in der Jugend- und Altenhilfe und die Beschaffung von Mitteln zur Verwirklichung von steuerbegünstigten Zwecken.
2) Der Satzungszweck wird verwirklicht mittels Durchführung von Ausstellungen, Lehrveranstaltungen, Entwicklung und Unterstützung von musischen Fähigkeiten, Organisation und Veranstaltung von multimedialen Vorführungen und Erlebnissen, Anregung des intergenerativen Austauschs und Maßnahmen zur Vertiefung des Existenzbewusstseins.
In der Jugend- und Altenhilfe werden darstellende Künste mittels regelmäßigen Treffen und Jugend- und Altenfreizeiten (z. B. Laientheatergruppen, Installationsprojekten und weiteren künstlerischen, gestalterischen Maßnahmen) umgesetzt.
3) Die Stiftung wird sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 der AO 1977 bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Hier soll bevorzugt, aber nicht ausschließlich, eine Förderung von Maßnahmen des Kreml-Kulturhaus-e.V. in Zollhaus (Amtsgericht Montabaur 6 VR 2318) erfolgen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Kunst & Kultur als Stiftungszweck

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

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Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Burgschwalbacher Straße 8
65623 Hahnstätten

Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Fördert diese Stiftung?

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 0 Stiftungen mit Sitz in Hahnstätten verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Seit 2005 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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