Kulturstiftung Schülp
Sitz in Schülp · anerkannt 2008
gemeinnützig
Zweck laut Satzung
Alleiniger Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung
a) der Kultur, der Jugend- und Altenhilfe in Schülp durch die Gemeinde Schülp oder eine andere
steuerbegünstigte Körperschaft und
b) kirchlicher Zwecke durch die nordelbische evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Jevenstedt.
Der Stiftungszweck zu a) wird verwirklicht durch die Weitergabe der Mittel an die Gemeinde Schülp
oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft und an die nordelbische evangelisch-lutherische
Kirchengemeinde Jevenstedt. Die an die nordelbische evangelisch-lutherische Kirchen-gemeinde
Jevenstedt gegebenen Mittel sind zweckgebunden zum Erhalt der denkmalgeschützten Kreuzkirche zu
Schülp in ihrer baulichen Substanz einschließlich des denkmalgeschützten Innenraums sowie zur
Erhaltung und Pflege der gesamten Außenanlage zu verwenden.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Einordnung: Denkmalpflege
Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.
Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.
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Wo die Stiftung erreichbar ist
Anschrift
Kiefernweg 5
24813 Schülp
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichltich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein.
Organe
Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Personen.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 13.08.2008 |
|---|---|
| Stiftungsaufsicht | Landrat/-rätin des Kreises Rendsburg-Eckernförde |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Kann ich hier einen Antrag stellen?
Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.
Diese Stiftung gehört zu den 0 in Schülp erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Das Anerkennungsjahr 2008 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.
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Datenquelle
Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
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