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Kurt und Karin Barnekow-Stiftung (KUBAH-Stiftung)

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Die Kurt und Karin Barnekow-Stiftung (KUBAH-Stiftung) ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Hamburg.[1] Sie ist seit 2001 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Satzungszweck

Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugend- und der Behindertenhilfe, der Bildung und Erziehung sowie mildtätiger Zwecke durch a.) die Förderung von hilfsbedürftigen Kindern und Jugendlichen, die unverschuldet in Not und Armut geraten sind, insbesondere jedoch die Förderung von Halbwaisen und/oder Waisen bei ihrer schulischen und beruflichen Erziehung und Ausbildung, b.) die Förderung pflegebedürftiger und/oder behinderter Menschen. Zweck der Stiftung ist ebenfalls die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke durch Körperschaften des öffentlichen Rechtes und andere steuerbegünstigte Körperschaften. Außerdem soll die Stiftung die Erinnerung an den Menschen und Unternehmer Kurt Barnekow wachhalten sowie die Geschichte seines Unternehmens erforschen und dokumentieren.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Förderung beantragen

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Von den 1.419 Stiftungen mit Sitz in Hamburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Diese Stiftung gehört zu den 1.419 in Hamburg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Mit der Anerkennung 2001 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hamburg, Eintrag „Kurt und Karin Barnekow-Stiftung (KUBAH-Stiftung)“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:HamburgLand HamburgBildung & ErziehungMildtätigkeitSoziales & WohlfahrtStiftung des öffentlichen RechtsAnerkannt 2001