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Lambert Stiftung für Menschen mit Beeinträchtigung

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gemeinnützig

Die Lambert Stiftung für Menschen mit Beeinträchtigung ist eine Stiftung mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße.[1] Sie ist seit 2026 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Zweck laut Satzung

(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).
(2) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), die Förderung der Erziehung und Bildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), sowie die Förderung mildtätiger Zwecke (§ 53 AO). Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
• die Unterstützung von Einrichtungen und Projekten, die der Erziehung, Bildung, Betreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen dienen,
• die Förderung von Maßnahmen, die zur Integration, Teilhabe und Unterstützung von Menschen dienen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind,
• die finanzielle Unterstützung oder Durchführung von Programmen, die Kindern, Jugendlichen und Menschen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind, eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen,
• die Förderung von Hilfsangeboten für Betroffene sowie deren Familien.
(3) Zweck der Stiftung ist auch die Beschaffung von Mitteln gem. § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der zuvor genannten gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke einer anderen gemeinnützigen Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
(4) Die Stiftung kann ihre Aufgaben selbst, durch Hilfspersonen i. S. d. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO und durch das Halten von Beteiligungen an steuerbegünstigten Kapitalgesellschaften verwirklichen. Die Stiftung kann zur Verwirklichung des Stiftungszwecks auch Zweckbetriebe unterhalten.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Von den 34 Stiftungen mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Innerhalb von Rheinland-Pfalz ist dieser Eintrag einer von 1.190. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Seit 2026 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Lambert Stiftung für Menschen mit Beeinträchtigung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.