Stiftung24

Landesblindenstiftung Sachsen

Sitz in Dresden

gemeinnützig

Satzungszweck

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Unter Berücksichtigung der Vermächtnisbestimmungen hat die Stiftung zur Aufgabe, die soziale und berufliche Rehabilitation blinder und sehbehinderter Menschen im Freistaat Sachsen zu fördern und damit ihre gesellschaftliche Integration zu unterstützen. Das geschieht vor allem durch den Einsatz von Mitteln bzw. die Schaffung von Bedingungen für: a) die Förderung der beruflichen Rehabilitation b) die Gestaltung der Elementarrehabilitation vor allem für blinde und sehbehinderte Menschen im höheren Lebensalter c) die Verbesserung der Lebensbedingungen mehrfachbehinderter blinder Menschen d) die Unterstützung blinder und sehbehinderter Kinder und deren Eltern e) die Förderung kultureller Tätigkeit für die Zwecke der Erholung f) bedingte wirtschaftliche Hilfe g) Einrichtungen des Blindenwesens in Sachsen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Mildtätigkeit: der Hintergrund

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

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Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Louis-Braille-Straße 6
01099 Dresden

Antrag und Förderpraxis

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

In Dresden sind insgesamt 194 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Land Sachsen führt 699 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

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Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Sachsen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Einträge im Verzeichnis