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Lebendige Steine - Stiftung der ev. Johannesgemeinde Gießen

kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Gießen · anerkannt 2009

kirchliche Stiftung

Zweck laut Satzung

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Arbeit der Evangelischen Johannesgemeinde Gießen. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Bereitstellung von Sach- und Geldmittel für die Fortbildung der haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchengemeinde, die Förderung von Projekten und Schwerpunkten der Kirchengemeinde auf den Gebieten der Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit, der Erwachsenenbildung, der musikalischen Arbeit, die Unterhaltung und Verbesserung von kirchengemeindlichen Gebäuden, die Öffentlichkeitsarbeit, die diakonischen und missionarischen Aufgaben der Kirchengemeinde, die Finanzierung der Personalkosten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kirchengemeinde.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Kontaktdaten

Anschrift

Südanlage 8
35390 Gießen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Herr Jan Martenstein (Vorsitzender), Herr Dr. Jürgen Ellmer, Herr Henrik Schleicher, Frau Janina Schleicher

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2009
Anerkennung15.05.2009
Rechtsformkirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtEv. Kirche in Hessen und Nassau
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Das Land Hessen führt 3.154 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Hessen ist dieser Eintrag einer von 3.154. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Seit 2009 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hessen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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