Stiftung24

Life- (das "Leben in Fülle erleben") Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Flensburg · anerkannt 2003

gemeinnützig

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Hauptzweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im

Sinne des § 53 Abgabenordnung durch den Verein Lichtblick Flensburg e.V. (Life), "Hilfe bei

Selbsttötungsgefahr und Lebenskrisen". Die bereitgestellten Mittel sollen dort zur Förderung von

Maßnahmen und Initiativen, die der Krisenbewältigung und Suizidprävention dienen, verwendet

werden.

Daneben verfolgt die Stiftung in untergeordneter Weise selbst oder durch eine Hilfsperson im Sinne

von § 57 Abs. 1 Satz 2 AO das Ziel, Menschen zu helfen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder

seelischen Zustandes gefährdet sind, sich das Leben zu nehmen. Dieser Zweck wird insbesondere

dadurch verwirklicht, dass auf dem Gebiet der Krisenbewältigung und Suizidprävention Vortragsveran-

staltungen durchgeführt und Publikationen veröffentlicht werden. Ferner sollen Suizidgefährdete

beraten und betreut werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit tun

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Anschrift und Kontakt

Anschrift

Taerbekweg 9
24943 Flensburg

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Die Mitglieder des Stiftungsvorstands sind einzelvertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis vertritt der Vorsitzende des Stiftungsvorstandes die Stiftung allein, für den Fall der Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus fünf Mitgliedern.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2003
Anerkennung18.11.2003
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtOberbürgermeister/in der Stadt Flensburg
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Fördert diese Stiftung?

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

In Flensburg sind insgesamt 35 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Die Anerkennung im Jahr 2003 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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