Lore Malsch-Stiftung
Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in München · anerkannt 1971
gemeinnützig
Der Stiftungszweck im Wortlaut
Die Stiftung fördert in Bayern südlich der Donau die Errichtung und den Unterhalt von Altenheimen, die in Ausübung christlicher Liebestätigkeit der Altenfürsorge dienen, insbesondere der Betreuung bedürftiger oder minderbemittelter Personen. Der Stiftungszweck kann insbesondere auch durch die finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften wie z.B. der Hilfe im Alter gGmbH der Inneren Mission München oder sonstiger mit dem Diakonie München und Oberbayern - Innere Mission München e.V. verbundenen gemeinnützigen Unternehmen und Organisationen, die Maßnahmen der Altenhilfe und Pflege erbringen, verwirklicht werden (§ 2 Abs. 1 der Stiftungssatzung).
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Stiftungen für Mildtätigkeit: der Hintergrund
Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
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Wo die Stiftung erreichbar ist
Anschrift
Landshuter Allee 40
80637 München
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Vorstand. Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Mitglied des Vorstands ist einzeln vertretungsberechtigt (§ 7 Abs. 3 der Stiftungssatzung). Der Vorstand besteht aus bis zu zwei Personen, die ein Leitungsamt der Evangelisch-Lutherischen Kirche oder der Diakonie in Bayern innehaben oder Erfahrungen in einem solchen Leitungsamt gehabt haben sollen. Sie dürfen nicht gleichzeitig dem Kuratorium angehören (§ 7 Abs. 1 der Stiftungssatzung). Der Vorstand wird vom Kuratorium für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds während der Amtsdauer wählt das Kuratorium für den Rest der Wahlperi-ode einen Nachfolger bzw. eine Nachfolgerin (§ 7 Abs. 2 Satz 1 und Satz 4 der Stiftungssatzung).
Organe
Stiftungsvorstand, Kuratorium
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Stifter | Frau Gretchen Kunigunde Malsch |
|---|---|
| Gegründet | 1971 |
| Anerkennung | 20.09.1971 |
| Rechtsform | Stiftung des bürgerlichen Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Antrag und Förderpraxis
Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.
Diese Stiftung gehört zu den 1.186 in München erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Von den 1.186 Stiftungen mit Sitz in München verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Mit der Anerkennung 1971 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
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Woher diese Daten stammen
Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:43:01. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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