Stiftung24

Max-Knoch-Stiftung

rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Penzberg · anerkannt 1993

gemeinnützig

Zweck laut Satzung

§7
Stiftungsorgane
(1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und der Stiftungsrat. Personalunion in beiden Gremien ist ausgeschlossen.
(2) Die Amtszeit der nicht geborenen Organmitglieder beträgt fünf Jahre. Anschließende Wiederberufung ist mehrfach zulässig.
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(6) Die Mitglieder der Organe haben ihre Tätigkeit persönlich auszuüben. Eine Vertretung ist ausgeschlossen, sofern die Satzung keine abweichende Regelung trifft.
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§8
Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus drei (3) bis fünf (5) Mitgliedern.
Mitglieder des Vorstandes sind:
1. der Direktor der ¿Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten¿ oder eine von ihm benannte Person; 2. der Vorsitzende des Vorstands des Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt oder eine von ihm benannte Person;
3. der Vorsitzende der Gesellschaft für Thüringer Schlösser und Gärten oder eine von ihm benannte Person.
Die weiteren Vorstandsmitglieder werden vom Stiftungsrat gewählt. Dieser bestimmt auch die Anzahl der über die in § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 hinausgehenden Vorstandsmitglieder.
Die Zugehörigkeit zum Vorstand ist bei den geborenen Vorstandsmitgliedern nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 an die Tätigkeit in der von ihm vertretenen Institution gebunden.
Der erste Vorstand (Gründungsvorstand) wird einschließlich der Amtszeit der nicht geborenen Mitglieder von den Stiftern im Stiftungsgeschäft bestellt.
(2) Der Vorstand beruft aus seiner Mitte den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden. Werden Mitglieder des Stiftungsrates in den Vorstand berufen, scheiden sie aus dem Stiftungsrat aus.
 
§9
Aufgaben des Vorstandes
(1) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied hat Alleinvertretungsmacht. ¿ Der Vorstand ist von Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
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Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Kunst & Kultur als Stiftungszweck

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 6.846 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Langseestraße 13
82377 Penzberg

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 4 Stiftungsorgane (1) Einziges Organ der Stiftung ist der Vorstand. Er besteht aus höchstens drei natürlichen Personen, ..   § 5 Aufgaben, Rechte und Pflichten des Vorstandes (1) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten die Stiftung gemeinsam. Besteht der Vorstand vorübergehend nur aus einer Person, vertritt diese die Stiftung allein.

Organe

Vorstand Mitglieder: 1-3

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung02.12.1993
Rechtsformrechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 3 Stiftungen mit Sitz in Penzberg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Die Anerkennung im Jahr 1993 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

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Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Im Umfeld dieser Stiftung