Michael-Haukohl-Stiftung
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Lübeck · anerkannt 2001
gemeinnützig
Satzungszweck
Zweck der Stiftung ist
a) die Förderung des Sports im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit in Sportvereinen,
b) die Förderung der Jugendhilfe,
c) die Förderung von Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen,
Der Stiftungszweck wird vorrangig dadurch verwirklicht, dass die Mittel der Stiftung einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zugewendet werden. Der Stiftungszweck Förderung von Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen (§ 2 Abs. 2c)) kann daneben auch durch eigene Projektarbeit, insbesondere durch eigenes Personal oder Honorarkräfte für museumspädagogische Projekte oder Projekte zur Förderung der musischen Bildung verwirklicht werden.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.
Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Adresse und Kontaktwege
Anschrift
Wakenitzstraße 73
23564 Lübeck
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Die Stiftung wird gerichtlich und außergerichtlich vom Vorsitzenden, im Verhinderungsfall vom stellvertretenden Vorsitzenden, allein vertreten.
Organe
Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens drei und maximal fünf Personen.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2001 |
|---|---|
| Anerkennung | 14.12.2001 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Bürgermeister/in der Hansestadt Lübeck |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Kann ich hier einen Antrag stellen?
Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.
Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Von den 122 Stiftungen mit Sitz in Lübeck verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Mit der Anerkennung 2001 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Woher diese Daten stammen
Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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