Neufert-Stiftung
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Köln · anerkannt 2001
gemeinnützig
Der Stiftungszweck im Wortlaut
§2 Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist:
a. die Verpflichtung zur regelmäßigen Pflege und Fortsetzung des literarischen Erbes von Ernst und Peter Neufert, im Speziellen die "Bauentwurfslehre" und "Gekonnt Planen, richtig Bauen".
b. Förderung des kulturellen und architektonischen Erbes von Peter Neufert in Weimar, durch den Betrieb und Erhalt des historischen Neuferthauses und der Neufert Box.
c. Die Durchführung von kulturellen und wissenschaftlichen Veranstaltungen.
d. Die Förderung von wissenschaftlichen Studien im Bereich der Architektur soweit die finanziellen Mittel der Stiftung dies zulassen.
e. Vergabe von Stipendien soweit die finanziellen Mittel der Stiftung dies zulassen.
§ 3 Gemeinnützigkeit
1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
2. Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
3. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendungen von Stiftungsmitteln besteht nicht.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Stiftungen für Kunst & Kultur: der Hintergrund
Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
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Wo die Stiftung erreichbar ist
Anschrift
Scheffelstraße 33
50935 Köln
Erreichbarkeit
+492219402164
sterner@neufert-stiftung.de
neufert-stiftung.de
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 5 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind das Kuratorium und der Vorstand (2) Eine Mitgliedschaft in beiden Organen der Stiftung ist ausgeschlossen. ... § 9 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen. Der erste Vorstand wird von den Kindern des Stifters bestellt; danach werden seine Mitglieder vom Kuratorium berufen. (2) Die Mitglieder des Vorstandes werden auf fünf Jahre bestellt; Wiederbestellung ist zulässig. Sie können vom Kuratorium aus wichtigem Grund abberufen werden. § 10 Aufgaben des Vorstandes (1) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. ...
Organe
Kuratorium Mitglieder: 5 Vorstand Mitglieder: mindestens 1
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2001 |
|---|---|
| Anerkennung | 27.02.2001 |
| Rechtsform | rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Thüringer Landesverwaltungsamt |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
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Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Seit 2001 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.
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Woher diese Daten stammen
Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
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