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Norddeutsche Stiftung für Umwelt und Entwicklung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Hamburg · anerkannt 1999

gemeinnützig

Satzungszweck

(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Stiftung ist die Förderung und Unterstützung
- des Natur- und Umweltschutzes,
- der Entwicklungszusammenarbeit,
- der Bildung
in den Bereichen des Natur- und Umweltschutzes sowie der entwicklungspolitischen und interkulturellen Arbeit, wie es auch die Agenda 21 der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung im Juni 1992 in Rio de Janeiro vorsieht, in den norddeutschen Ländern. Zweck der Stiftung ist ebenfalls die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der vorgenannten gemeinnützigen Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Bereitstellung von Mitteln für die Verwirklichung der vorgenannten gemeinnützigen Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften.
(4) Die Vergabe der Mittel richtet sich analog zu den Förderrichtlinien nach der Qualität der Projekte. Eine gleichgewichtige Förderung der Bereiche Umwelt und Entwicklung, wie sie auch die Agenda 21 vorsieht, soll angestrebt werden, sofern die Förderrichtlinien für einzelne Länder keine anderen Regelungen vorsehen.
(5) Die Zweckerträge werden mit regionalem Bezug zu dem norddeutschen Land verwendet, für das sie der Stiftung zufließen. Für entwicklungspolitische Projekte ist dieser Bezug gegegeben, wenn sie von dem jeweiligen norddeutschen Land aus initiiert, begleitet oder betreut werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

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Anschrift und Kontakt

Anschrift

Ohlendorffs Tannen 28
22359 Hamburg

Stiftung und Aufsicht

Gegründet1999
Anerkennung1999
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Fördert diese Stiftung?

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Diese Stiftung gehört zu den 1.419 in Hamburg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Hamburg ist dieser Eintrag einer von 1.429. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 1999 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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