PAUL un MATHILDE BRUHN - STIFTEN
Sitz in Hamburg · anerkannt 2000
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung sind die Förderung des Heimatgedankens, hier speziell der niederdeutschen
Sprache als Teil der Kultur im Sinne der Präambel der "Europäischen Charta der Regional- oder
Minderheitensprachen" (Bundesgesetzblatt Jg. 1998, Teil II Nr. 25 vom 16. Juli 1998) und des Artikels
9, Absatz 2 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein nach dem Änderungsgesetz vom 27.
September 1998 (GVOBl. Schl.-H. 1998 S. 280) sowie Förderung mildtätiger Zwecke im Bereich der
Behindertenbetreuung und -hilfe durch andere steuerbegünstige Körperschaften oder durch
Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Der Stiftungszweck wird im Bereich der Förderung des Heimatgedankens verwirklicht durch die
Durchführung stiftungseigener Projekte, die den vermehrten Gebrauch der niederdeutschen Sprache
als Teil der Kultur in allen Lebensbereichen fördern, die im Gesetz zu der Europäischen Charta der
Regional- oder Minderheitensprachen des Europarates vom 5. November 1992 vom 09. Juli 1998
(BGBI 1998 II 5. 134 ff) benannt werden (z.B. im den Bereichen Kindergarten, Schule, Verwaltung,
Wirtschaft etc.). Zu diesem Zweck soll u.a. Kontakt zu Kindergärten und Schulen aufgenommen
werden. Diese sollen bei der Erstellung von Unterrichtskonzepten und -materialien im Bereich der
niederdeutschen Sprache unterstützt werden. Außerdem soll bei Verwaltungen, den Medien, den
Sozialeinrichtungen, den Wirtschaftsverbänden und den beruflichen Standesorganisationen darauf
hingewirkt werden, daß in deren Bereich die Benutzung der niederdeutschen Sprache unterstützt und
gefördert wird.
Die Förderung der niederdeutschen Sprache wird von der Stiftung außerdem verwirklicht durch die
Beschaffung von Mitteln zur Verwirklichung dieses Zweckes durch eine andere steuerbegünstigte
Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (z.B.
auf Antrag), die ebenfalls Projekte zur Förderung des Gebrauchs der niederdeutschen
Sprache in Norddeutschland, insbesondere im Bereich der Jugend, durchführt. Entwickelt die Stiftung
eigene Projekte, sind diese vorrangig zu realisieren.
Der Stiftungszweck wird im Bereich der Förderung mildtätiger Zwecke (Behindertenbetreuung und -
hilfe) verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln zur Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im
Sinne des § 53 Nr. 1 AO durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine
Körperschaft des öffentlichen Rechts. Unterstützt werden sollen dabei insbesondere Vorhaben im
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Heimat & Brauchtum als Stiftungszweck
Stiftungen für Heimatpflege und Brauchtum erhalten regionale Traditionen, Trachten, Mundart, Museen und Ortsgeschichte. Die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde ist in § 52 Abs. 2 Nr. 22 der Abgabenordnung genannt.
Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.
Alle 1.778 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Anschrift und Kontakt
Anschrift
Maria-Louisen-Str. 88
22301 Hamburg
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zwei seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der bzw. die Vorsitzende oder der bzw. die stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein.
Organe
Der Stiftungsvorstand besteht aus vier Personen
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 21.12.2000 |
|---|---|
| Stiftungsaufsicht | Landrat/-rätin des Kreises Pinneberg |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Antrag und Förderpraxis
Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.
Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Von den 1.419 Stiftungen mit Sitz in Hamburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Die Anerkennung im Jahr 2000 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Woher diese Daten stammen
Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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- BürgerStiftung Kernen i. R. Kernen i. R.
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