Stiftung24

PAUL un MATHILDE BRUHN - STIFTEN

Sitz in Hamburg · anerkannt 2000

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung sind die Förderung des Heimatgedankens, hier speziell der niederdeutschen

Sprache als Teil der Kultur im Sinne der Präambel der "Europäischen Charta der Regional- oder

Minderheitensprachen" (Bundesgesetzblatt Jg. 1998, Teil II Nr. 25 vom 16. Juli 1998) und des Artikels

9, Absatz 2 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein nach dem Änderungsgesetz vom 27.

September 1998 (GVOBl. Schl.-H. 1998 S. 280) sowie Förderung mildtätiger Zwecke im Bereich der

Behindertenbetreuung und -hilfe durch andere steuerbegünstige Körperschaften oder durch

Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Der Stiftungszweck wird im Bereich der Förderung des Heimatgedankens verwirklicht durch die

Durchführung stiftungseigener Projekte, die den vermehrten Gebrauch der niederdeutschen Sprache

als Teil der Kultur in allen Lebensbereichen fördern, die im Gesetz zu der Europäischen Charta der

Regional- oder Minderheitensprachen des Europarates vom 5. November 1992 vom 09. Juli 1998

(BGBI 1998 II 5. 134 ff) benannt werden (z.B. im den Bereichen Kindergarten, Schule, Verwaltung,

Wirtschaft etc.). Zu diesem Zweck soll u.a. Kontakt zu Kindergärten und Schulen aufgenommen

werden. Diese sollen bei der Erstellung von Unterrichtskonzepten und -materialien im Bereich der

niederdeutschen Sprache unterstützt werden. Außerdem soll bei Verwaltungen, den Medien, den

Sozialeinrichtungen, den Wirtschaftsverbänden und den beruflichen Standesorganisationen darauf

hingewirkt werden, daß in deren Bereich die Benutzung der niederdeutschen Sprache unterstützt und

gefördert wird.

Die Förderung der niederdeutschen Sprache wird von der Stiftung außerdem verwirklicht durch die

Beschaffung von Mitteln zur Verwirklichung dieses Zweckes durch eine andere steuerbegünstigte

Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (z.B.

auf Antrag), die ebenfalls Projekte zur Förderung des Gebrauchs der niederdeutschen

Sprache in Norddeutschland, insbesondere im Bereich der Jugend, durchführt. Entwickelt die Stiftung

eigene Projekte, sind diese vorrangig zu realisieren.

Der Stiftungszweck wird im Bereich der Förderung mildtätiger Zwecke (Behindertenbetreuung und -

hilfe) verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln zur Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im

Sinne des § 53 Nr. 1 AO durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine

Körperschaft des öffentlichen Rechts. Unterstützt werden sollen dabei insbesondere Vorhaben im

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Heimat & Brauchtum als Stiftungszweck

Stiftungen für Heimatpflege und Brauchtum erhalten regionale Traditionen, Trachten, Mundart, Museen und Ortsgeschichte. Die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde ist in § 52 Abs. 2 Nr. 22 der Abgabenordnung genannt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 1.778 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Anschrift und Kontakt

Anschrift

Maria-Louisen-Str. 88
22301 Hamburg

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zwei seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der bzw. die Vorsitzende oder der bzw. die stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus vier Personen

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung21.12.2000
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Pinneberg
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Antrag und Förderpraxis

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Von den 1.419 Stiftungen mit Sitz in Hamburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Die Anerkennung im Jahr 2000 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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