Stiftung24

Professor Dr. med. Josef Ruckes-Stiftung

Sitz in St. Sebastian · anerkannt 2005

Wofür diese Stiftung da ist

(1) Zweck der Stiftung ist primär im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stiftungsmittel die Förderung von Kindern und Jugendlichen aus St. Sebastian mit angeborenen Fehl- und Missbildungen, einer geistigen Behinderung oder Behinderungen, die infolge von Krankheiten oder Unfällen entstanden sind, soweit sie nicht in Behindertenwerkstätten oder -heimen, z. B. wegen fehlender Plätze, betreut werden können.
Die Förderung umfasst die Erziehung und Ausbildung der betreffenden Kinder und Jugendlichen. Dabei soll besonderer Wert auf die Grundsätze „Bethels“ gelegt werden. Die Stiftung unterstützt den genannten Personenkreis bei der Suche nach einem Platz in einer Behindertenwerkstatt bzw. einem Behindertenheim.
(2) Der gegenüber Abs. 1 nachrangige Stiftungszweck besteht darin,
- sozial Schwachen, hilfebedürftigen Einzelpersonen und/oder Familien auf Antrag finanzielle Unterstützung zu gewähren. Vorher ist die Hilfebedürftigkeit durch den Stiftungsrat anhand objektivierbarer Kriterien (z. B. Einkommens-, Vermögensverhältnisse) festzustellen,
- finanzielle Unterstützung für die Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln (z. B. Bücher, CD, PC etc.) von Einrichtungen (Kindergarten, Schule etc.), die der Erziehung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen in St. Sebastian dienen, zu gewähren,
- finanzielle Unterstützung für die Ausbildung von Kindern und Jugendlichen, die oder deren Eltern nicht über ausreichende finanzielle Mittel zum Besuch entsprechender Schulen und Einrichtungen verfügen, zu gewähren. Dies setzt allerdings voraus, dass die nachgewiesenen Leistungen (durch Zeugnisse, schriftliche Erklärung von Lehrkräften etc.) eine finanzielle Förderung rechtfertigen. Dies wird jährlich durch den Stiftungsrat überprüft. Von dem schriftlich festgehaltenen Ergebnis der Überprüfung hängt ab, ob und ggf. in welcher Höhe die finanzielle Förderung weiter gewährt wird,
- sozial engagierte Gruppen in St. Sebastian auf Antrag finanziell zu unterstützen,
- eine Gemeindebibliothek aufzubauen und die Ausstattung mit Büchern und PC finanziell zu unterstützen. Der Stifter stellt nach seinem Tode der Bibliothek seine umfangreiche Privatbibliothek zur Verfügung. Die Betreuung und Unterhaltung der Bibliothek obliegt allerdings nicht der Stiftung. Sie sollte ehrenamtlich durchgeführt werden im Zusammenwirken mit Lehrkräften.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

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Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Hauptstr. 10-12
56220 St. Sebastian

Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

In St. Sebastian sind insgesamt 0 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Mit der Anerkennung 2005 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Im Umfeld dieser Stiftung