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PURA VIDA Stiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in München · anerkannt 2019

Wofür diese Stiftung da ist

Die Stiftung soll den Stifter, dessen Ehefrau, deren gemeinsame Kinder, sowie die weiteren leiblichen Nachkommen des Stifters ("Stifterfamilie") in allen Lebenslagen ideell sowie materiell unterstützen und fördern.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Familie & privatnützig

Familienstiftungen dienen dem Unterhalt und der Versorgung einer bestimmten Familie oder dem Zusammenhalt eines Unternehmens in Familienhand. Sie verfolgen keine gemeinnützigen Zwecke und sind deshalb steuerlich anders behandelt als gemeinnützige Stiftungen.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 2.543 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Prinzregentenstr. 79
81675 München

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorsitzende des Stiftungsvorstands ist alleinvertretungsberechtigt.

Organe

Stiftungsvorstand und Familienversammlung

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

StifterStephan Huber
Gegründet2019
Anerkennung07.06.2019
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen nicht gemeinnützig

Antrag und Förderpraxis

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

In München sind insgesamt 1.186 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Die Anerkennung im Jahr 2019 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2020-03-10T11:21:35. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Einträge im Verzeichnis