Stiftung24

R. Johannes Meyer-Familienstiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Hamburg · anerkannt 1970

Familienstiftung

Wofür diese Stiftung da ist

Zweck der Stiftung ist es, den Flor der Familie zu fördern, den Zusammenhalt unter den Stiftern und deren Nachkommen zu erhalten, Familienandenken zu bewahren und insbesondere die Familiengrabstelle (Flurstück 60/3 der Flur 1 Gemarkung Hohenfelde) zu pflegen. Weiterhin ist es die Aufgabe der Stiftung, solche Aufgaben zu übernehmen, die der Familienförderung bzw. der Förderung der einzelnen Mitglieder der Familie dienen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Familie & privatnützig

Familienstiftungen dienen dem Unterhalt und der Versorgung einer bestimmten Familie oder dem Zusammenhalt eines Unternehmens in Familienhand. Sie verfolgen keine gemeinnützigen Zwecke und sind deshalb steuerlich anders behandelt als gemeinnützige Stiftungen.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 2.543 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Anschrift und Kontakt

Anschrift

Habichtstraße 130
22307 Hamburg

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorstand im Sinne des Gesetzes sind der Stiftungsvorstandsvorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende, die nur gemeinsam rechtsgültige Erklärungen abgeben können.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Mitgliedern.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2004
Anerkennung10.03.1970
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Stormarn
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Antrag und Förderpraxis

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

In Hamburg sind insgesamt 1.419 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Mit der Anerkennung 1970 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Einträge im Verzeichnis