Stiftung24

Radbruch'sche Stiftung von 1970

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Hamburg · anerkannt 1971

gemeinnützig

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, die Förderung der Jugend- und Studentenhilfe sowie die Förderung der Fürsorge für ehemalige Strafgefangene insbesondere die Hilfe für verwaiste und behinderte Kinder, die Wiedereingliederung straffällig Gewordener, die Hilfe für Rauschgiftgefährdete und die Studienförderung sowie die Anregung solcher Vorhaben. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung und Unterstützung von Vereinen und Stiftungen, die ihrerseits ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Rahmen des Stiftungszweckes der Radbruch´schen Stiftung verfolgen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

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Kontaktdaten

Anschrift

Schopenstehl 31
20095 Hamburg

Stiftung und Aufsicht

Gegründet1969
Anerkennung1971
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Fördert diese Stiftung?

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Diese Stiftung gehört zu den 1.419 in Hamburg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Die Anerkennung im Jahr 1971 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

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Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Einträge im Verzeichnis