Regionalstiftung der Kreissparkasse Gotha
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Gotha · anerkannt 1998
gemeinnützig
Der Stiftungszweck im Wortlaut
§2
Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung gemeinnütziger Anliegen im Sinne der Stiftungssatzung im Geschäftsgebiet der Kreissparkasse Gotha. Geschäftsgebiet ist das Geschäftsgebiet der Kreissparkasse Gotha zum Zeitpunkt der Errichtung dieser Stiftung.
(2) Die gemeinnützigen Zwecke der Stiftung bestehen in der Förderung und Unterstützung
a) von Kunst, Kultur, Denkmalschutz und Denkmalpflege;
b) von Heimatpflege und Heimatkunde;
c) von Wissenschaft und Forschung;
d) des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zweck der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten;
e) der Jugend- und Altenhilfe;
f) der Erziehung, Volks- und Berufsausbildung einschließlich der Studentenhilfe;
g) des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder;
h) des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung;
i) des Sports;
j) der Tierzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich
des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports;
k) des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und
kirchlicher Zwecke,
I) mildtätiger Zwecke
m) des Tierschutzes.
(3) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht:
a) als Träger von Veranstaltungen;
b) als Auftraggeber oder Herausgeber von Veröffentlichungen;
c) durch die Stiftung von Preisen und Preisgeldern;
d) durch die Vergabe von Stipendien;
e) durch die Finanzierung von Leihgaben;
f) durch die Vergabe von Aufträgen zur Erforschung und wissenschaftlichen Aufbereitung von Themen auf dem Gebiet der gemeinnützigen Zwecke gemäß § 2 Abs.2 dieser Stiftungssatzung;
g) durch direkte Unterstützung und Zuwendungen an bedürftige Personen im Sinne
des § 53 AO
h) durch die Gewährung von Zuwendungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken;
i) durch die Gewährung von Zuwendungen an Körperschaften des öffentlichen
Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.
Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Wo die Stiftung erreichbar ist
Anschrift
Lutherstr. 2-4
99687 Gotha
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 6 Organe der Stiftung (1) Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und der Stiftungsvorstand. (2) Die Mitglieder der Stiftungsorgane sind ehrenamtlich tätig. ... § 10 Stiftungsvorstand (1) Der Stiftungsvorstand besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden der Kreissparkasse Gotha und den weiteren ordentlichen Vorstandsmitgliedern entsprechend der jeweils gültigen Satzung der Kreissparkasse Gotha. (2) Vorsitzender des Stiftungsvorstandes ist der Vorstandsvorsitzende der Kreissparkasse Gotha. Der Stiftungsvorstand wählt aus seiner Mitte einen stellvertretenden Vorsitzenden. (3) Die Mitgliedschaft im Stiftungsvorstand endet mit dem Ausscheiden aus dem Vorstand der Kreissparkasse Gotha. § 11 Aufgaben des Stiftungsvorstandes (1) Der Stiftungsvorstand entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der Satzung in eigener Verantwortung und führt die laufenden Geschäfte der Stiftung. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes sind einzelvertretungsberechtigt. (2) Der Stiftungsvorstand hat im Rahmen des Stiftungsgesetzes des Freistaats Thüringen und der Stiftungssatzung den Willen der Stifterin so wirksam wie möglich zu erfüllen. Seine Aufgaben sind insbesondere: a) die Beschlüsse des Stiftungsrates vorzubereiten und sie auszuführen; b) die Verwaltung des Stiftungsvermögens; c) die Verwendung der Stiftungsmittel; d) den Jahresabschluss und den Jahresbericht über die Erfüllung des Stiftungszwecks gemäß § 16 Abs. 1 der Stiftungssatzung zu erstellen und dem Stiftungsrat vorzulegen; e) einen Plan über die verfügbaren Mittel nach § 5 Abs. 1 der Stiftungssatzung zu Beginn des betreffenden Geschäftsjahres vorzulegen; f) dem Stiftungsrat Vorschläge zur Entscheidung über die Mittelverwendung vorzulegen; g) jede Änderung der Zusammensetzung der Stiftungsorgane der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. (3) Der Stiftungsvorstand kann sich zur Wahrnehmung seiner Aufgaben eines Geschäftsführers bedienen.
Organe
Vorstand Mitglieder: 3 Stiftungsrat Mitglieder: 7
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2008 |
|---|---|
| Anerkennung | 16.12.1998 |
| Rechtsform | rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Thüringer Landesverwaltungsamt |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Fördert diese Stiftung?
Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.
In Gotha sind insgesamt 9 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Diese Stiftung gehört zu den 9 in Gotha erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Seit 1998 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.
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Woher diese Daten stammen
Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
Im Umfeld dieser Stiftung
In Gotha
Gleicher Zweck
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- Bürgerstiftung "Junges Fichtelgebirge" Marktredwitz
- Stiftung Gemeinschaftshilfe Regensburg
- Kulturstiftung Rolf Dieter Brinkmann Vechta
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- Dres. Robert und Lore Hofmann Stiftung Schonungen
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