REHSA Familienstiftung
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Kirchheilingen · anerkannt 2024
Familienstiftung
Der Stiftungszweck im Wortlaut
§ 2 Stiftungszweck
1. Der Stiftungszweck ist die Unterstützung und Versorgung der Familie Müller, also der Stifter und deren Abkömmlinge sowie sonstiger Familienangehöriger. Zu den Abkömmlingen im Sinne dieser Satzung gehören: existierende und künftige Abkömmlinge der Stifter. Abkömmlinge im Sinne dieses Dokuments sind Verwandte in gerader Linie nach § 1589 Abs. 1 S. 1 BGB, wobei hierzu eheliche, uneheliche, leibliche Abkömmlinge und vor Vollendung des 18. Lebensjahres adoptierte Kinder gehören.
Zu den sonstigen Familienangehörigen im Sinne dieser Satzung gehören
existierende und zukünftige Ehepartner der Stifter.
2. Die Stiftungszwecke werden insbesondere wie folgt verwirklicht:
a. die Sicherung des Lebensabends der Stifter;
b. die Förderung der Berufsausbildung, des Studiums und Existenzgründung der Abkömmlinge der Stifter;
c. Unterstützung der Abkömmlinge der Stifter bei der
der beruflichen wirtschaftlichen Existenzgründung und entsprechender Investitionen in ihre Zukunft;
d. die Absicherung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit der Abkömmlinge der
Stifter;
e. finanzielle Unterstützung sonstiger Familienangehöriger in Fällen
wirtschaftlicher Not oder Bedürftigkeit;
f. Abhaltung eines jährlichen Familientages der Familie Müller.
3. Daneben kann auch die Förderung kultureller Zwecke (Museen; Stärkung des Heimatortes etc.) verwirklicht werden.
4. Die Stiftung kann Betriebe und Unternehmen gründen oder sich daran beteiligen und die Gesellschafterrechte daran wahrnehmen.
5. Sofern die Stiftung über ausreichendes sonstiges Vermögen verfügt und die Destinatäre im Inland dadurch nicht benachteiligt werden, kann sie weiterhin selbst gemeinnützige und nicht-gemeinnützige Stiftungen gründen und/ oder Zweckvermögen oder vergleichbare Vermögensmassen zur Förderung der Destinatäre im In- und Ausland schaffen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Bildung & Erziehung als Stiftungszweck
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.
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Anschrift und Kontakt
Anschrift
Bruchstedter Weg 3
99947 Kirchheilingen
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 8 Vertretung 1. Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Die Stiftung wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten. Abweichend hiervon gilt, dass jeder Stifter als Vorstandmitglied stets einzelvertretungsberechtigt ist. Bildet einer der Stifter mit nur einem weiteren Mitglied den Vorstand, hat auch dieses Mitglied Einzelvertretungsbefugnis, wobei intern als vereinbart gilt, dass grundsätzlich der Stifter die Vertretung des Vorstandes vornimmt. 2. Insbesondere nimmt der Stiftungsvorstand die Funktion des Gesellschafters in den zur Stiftung gehörenden Gesellschaften war und vertritt die Stiftung in den Gesellschafterversammlungen. 3. Der Vorstand kann im Einvernehmen mit dem Familienrat einem Vorstandsmitglied im Einzelfall Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen. Das Vorstandsmitglied, das von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden soll, ist hierbei nicht stimmberechtigt.
Organe
Vorstand Mitglieder: 3
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2024 |
|---|---|
| Anerkennung | 29.08.2024 |
| Rechtsform | rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | TLVwA |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
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Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.
Von den 0 Stiftungen mit Sitz in Kirchheilingen verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Das Anerkennungsjahr 2024 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.
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Herkunft dieser Angaben
Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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