Stiftung24

Richard-Wagner-Stiftung Leipzig

Sitz in Leipzig · gegründet 2010

gemeinnützig

Zweck laut Satzung

Der Stiftungszweck besteht gem. § 2 der Stiftungssatzung in der Förderung von Kunst- und Kultur im Sinne des § 51 Abs. 2 Nr. 5 AO und der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: -Durchführung von Veranstaltungen zur Verbreitung des Wissens um Richard Wagner und die Vertiefung des Verständnisses für Werk und Leben Richard Wagners. -Die Förderung des künstlerischen Nachwuchses durch die Vergabe von Leistungsstipendien. Die Durchführung von Konzerten und Aufführung von Werken Richard Wagners, bei denen junge Künstler Auftrittsmöglichkeiten erhalten. -Verleihung eines Richard-Wagner-Preises für herausragende musikalische oder dem Komponisten gewidmete musiktheoretische oder musikwissenschaftliche Leistungen. -Vergabe von Forschungsvorhaben. Die Forschungsergebnisse werden der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt. -Vollendung und Ergänzung der unvollendeten Richard-Wagner-Denkmale und Richard-Wagner-Gedenkstätten für die Stadt Leipzig. -Perspektivisch die Gründung, Schaffung und Unterhaltung eines Richard- Wagner-Hauses als museale Begegnungs- und Bildungsstätte.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

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Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Richard-Wagner-Platz 1
04109 Leipzig

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2010
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Das Land Sachsen führt 699 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Sachsen ist dieser Eintrag einer von 699. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

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Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Sachsen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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