Stiftung24

Schlömer-Stiftung für Lebenshilfe

Sitz in Garrel · anerkannt 2004

gemeinnützig

Stiftungszweck

1. Förderung von Kindern und Jugendlichen, die nach fachlichem Urteil ihre Entwicklungsmöglichkeiten nicht ausschöpfen können z.B. wegen unzureichender familiärer Bedingungen. Das kann außer im Schul- und Ausbildungsbereich auch durch Hilfen geschehen, die zu einer positiven Persönlichkeitsentwicklung beitragen. Eine Förderung können auch Institutionen erhalten, die fachlich anerkannt sind und diese Hilfe Kindern und Jugendlichen gewähren. 2. Förderung eines Kulturpreises für besondere künstlerische Leistungen. 3. Ergänzende Hilfen an ältere Menschen, um diesen die häusliche Pflege zu ermöglichen, damit sie eigenständig und in Selbstbestimmung ihren Lebensabend gestalten können, auch Zuwendungen, die zur aufbauenden seelischen Befindlichkeit beitragen (Lesestunden bei Sehbehinderten, verständnisvolle Gespräche etc.). 4. Unterstützung von Selbsthilfegruppen u.a. aus dem sozialen Bereich. 5. Allgemeine Wohltätigkeits- und Missionszwecke u.a. durch Gewährung von Einzelbeihilfen. 6. Finanzielle Förderung zukunftsorientierter gemeinnütziger Projekte, generationsübergreifende Wohnanlagen mit altersgerechter Versorgung und Kinderbetreuung. 7. Betreuung der Stifter Bärbel und Ewald Schlömer bei Pflegebedürftigkeit in Eigenständigkeit und Selbstversorgung sowie Pflege und Erhaltung des Grabes der Stifter auf dem Gertrudenfriedhof in Oldenburg.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Kunst & Kultur als Stiftungszweck

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

D -
49681 Garrel

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung13.12.2004
StiftungsaufsichtArL Weser-Ems
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Von den 5 Stiftungen mit Sitz in Garrel verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Innerhalb von Niedersachsen ist dieser Eintrag einer von 2.329. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 2004 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

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Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Niedersachsen. Stand der Quelle: 13.07.2026. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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