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Schulz Familienstiftung 2021

rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Marth · anerkannt 2021

Familienstiftung

Satzungszweck

§ 2 Stiftungszweck
 
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung des Stifters, der Abkömmlinge des Stifters und
des in gültiger Ehe lebenden Ehepartners des Stifters.
 
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- Förderung des Familienzusammenhaltes über Generationen (z.B. durch Familienfeste etc.)
- Anlass- und bedarfsunabhängige finanzielle Unterstützung der Begünstigten die Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten oder der vollständigen Übernahme der Kosten
¿ einer Schul- oder Berufsausbildung und Weiterbildungen,
¿ einer Eheschließung sowie Geburt eines Kindes,
¿ des Lebensunterhaltes, dazu gehören u.a.:
o die Unterbringung (wohnen)
o die Verpflegung
o Reisen
o Hobby's
o die Mobilität
o die Altersvorsorge
o die Gesundheitsversorgung und Pflegekosten (sowohl präventiv als auch mittelbar)
o und ähnliches
- die Gewährung von auch zinsgünstigen Darlehen
- Schaffen einer Geschäftsgrundlage für die Destinatäre (z.B. die Übernahme von Gründungskosten einer GmbH oder die Übernahme der Marketingkosten für das erste Geschäftsjahr u.s.w.)
 
(3) Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Den durch die Stiftung Begünstigten steht aufgrund dieser Satzung, trotz bereits wiederholter Gewährung, ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung nicht zu.
Ebenfalls besteht kein Gleichbehandlungsanspruch.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Am Rusteberg 10
37318 Marth

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 5 Stiftungsorgan   (1) Organ der Stiftung ist der Vorstand. ...     § 7 Aufgaben des Vorstandes   (1) Der Vorstand verwaltet die Stiftung.   ...   (2) Der Vorstand hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Besteht der Vorstand aus zwei oder mehr Personen, wird er von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten. Intern gilt als vereinbart, dass die Vertretung vom Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied wahrgenommen wird. Der Stifter ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Im Einzelfall können einzelne Vorstandsmitglieder durch die Übrigen von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.

Organe

Vorstand Mitglieder: 1 - 7

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2021
Anerkennung11.05.2021
Rechtsformrechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Von den 0 Stiftungen mit Sitz in Marth verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 2021 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

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Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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