Stiftung24

Sigrid Lehmann Stiftung zur Förderung des Tierschutzes und der Hilfe für Tiere in Not

Sitz in Eutin · anerkannt 2014

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung des Tierschutzes und für die Hilfe für in Not geratene Tiere durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts.

Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die finanzielle Unterstützung von gemeinnützigen Tierschutzorganisationen, insbesondere des Tierschutzvereins Ahrensburg Großhansdorf e.V.. Sämtliche Mittel sind hierfür zu verwenden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Umwelt, Natur & Tiere

Umwelt- und Naturschutzstiftungen kaufen und pflegen Flächen, betreiben Artenschutzprojekte, fördern Umweltbildung oder unterstützen Tierheime und Tierschutzarbeit. Naturschutz, Landschaftspflege, Umweltschutz und Tierschutz sind in § 52 Abs. 2 Nr. 8 und Nr. 14 der Abgabenordnung genannt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 3.849 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Haselbusch 8
23701 Eutin

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.

Organe

Das Organ der Stiftung ist der Stiftungsvorstand, dieser besteht aus einer Person.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung29.12.2014
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Stormarn
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Antrag und Förderpraxis

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 2014 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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