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Simon Bolivar-Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Hamburg · anerkannt 1978

gemeinnützig

Wofür diese Stiftung da ist

Zweck der Stiftung ist die Förderung des Völkerverständigungsgedankens zwischen Venezuela und Deutschland. Dieser Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch 1) die Vergabe von wissenschaftlichen Preisen. Diese Auszeichnungen dürfen nur für Leistungen auf solchen Gebieten vergeben werden, über deren Förderung durch Preisverleihung die Stiftung den in Frage kommenden Personenkreis vorher informiert hat. 2) Unterrichtung über den künstlerischen Nachwuchs durch Förderung von Gastkonzerten, Ausstellungen u. ä. 3) Forschungsaufträge im Zusammenhang mit den deutsch-venezuelanischen Beziehungen 4) Förderung des Studentenaustauschs.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Internationales & Entwicklung

Stiftungen mit internationalem Zweck fördern Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe, Völkerverständigung und Austauschprogramme. Grundlage sind § 52 Abs. 2 Nr. 13 und Nr. 15 der Abgabenordnung.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

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Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Lilienstraße 36
20095 Hamburg

Stiftung und Aufsicht

Gegründet1977
Anerkennung1978
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Wenn Sie eine Förderung suchen

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Diese Stiftung gehört zu den 1.419 in Hamburg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Hamburg ist dieser Eintrag einer von 1.429. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 1978 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

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Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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