Sparkassen-Kunststiftung für den Kyffhäuserkreis
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Sondershausen · anerkannt 2002
gemeinnützig
Wofür diese Stiftung da ist
§ 2 Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung, insbesondere auf dem Gebiet der Musik im Kyffhäuserkreis. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Wirkungsbereich der Stiftung umfasst den Kyffhäuserkreis in den Kreisgrenzen des Jahres 2002.Die Stifterin und ihre Rechtsnachfolger erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung. Die jährlichen Leistungen müssen überwiegend anderen Personen als den Arbeitnehmern der Stifterin und der Stiftung oder deren Angehörigen zugewendet werden.
(2) Die Stiftung erfüllt ihre Zwecke
a) durch eigene Maßnahmen, insbesondere dadurch, dass sie - auf Gebieten von Musik, Theater, Literatur und der bildenden und darstellenden Künste als Trägerin von Veranstaltungen und als Auftraggeberin oder Herausgeberin von Veröffentlichungen auftritt, Kunstpreise stiftet,- auf den vorgenannten Gebieten Aufträge zu Forschungsvorhaben und wissenschaftlichen Arbeiten vergibt sowie Projekte fördert und Stipendien auslobt,
b) durch Gewährung von Zuwendungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften und Einrichtungen, die die gleiche Zielsetzung haben,
c) durch die Gewährung von Zuwendungen an Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken.
(3) Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Der Bereich Kunst & Kultur
Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
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Adresse und Kontaktwege
Anschrift
Ulrich-von-Hutten-Str. 19
99706 Sondershausen
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 5 Organe der Stiftung (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. (2) Ferner können nach Maßgabe dieser Satzung Beiräte gebildet werden. (3) - (4) ... § 6 Zusammensetzung des Vorstandes (1) Der Vorstand besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden der Kyffhäusersparkasse als Vorsitzenden, ihrem stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden als 1. stellvertretenden Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied, das vom Verwaltungsrat der Kyffhäusersparkasse gewählt wird. ... (2) ... (3)... § 7 Aufgaben des Vorstandes (1) Der Vorstand entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der Satzung in eigener Veranatwortung und führt die laufenden Geschäfte der Stiftung. Er hat die Stellung eines gestzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er handelt durch seinen Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle durch seinen Vertreter, jeweils gemeinsam mit einem weiteren Mitglied. (2) - (3) ...
Organe
Vorstand Mitglieder: 3 Kuratorium Mitglieder: 5
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2002 |
|---|---|
| Anerkennung | 20.12.2002 |
| Rechtsform | rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Thüringer Landesverwaltungsamt |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Antrag und Förderpraxis
Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.
In Sondershausen sind insgesamt 3 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Mit der Anerkennung 2002 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
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Quelle und Datenstand
Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
Weitere Einträge im Verzeichnis
In Sondershausen
Gleicher Zweck
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