Sparkassenstiftung der Kreissparkasse Bitburg-Prüm
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gemeinnützig
Die Sparkassenstiftung der Kreissparkasse Bitburg-Prüm ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Bitburg.[1] Sie wurde 1982 errichtet und 1983 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung und Soziales & Wohlfahrt.
Zweck laut Satzung
1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des dritten Abschnitts des zweiten Teils der Abgabenordnung und ist selbstlos tätig. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Stiftungszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen oder sonstige Vermögenszuwendungen begünstigt werden. Die Stiftung verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
2. Zweck der Stiftung ist die Förderung der nachstehend aufgeführten förderungswürdigen Maßnahmen im Eifelkreis Bitburg-Prüm. Sollte der Eifelkreis Bitburg-Prüm zum Zeitpunkt der Förderung nicht mehr existieren, so bezieht sich die regionale Begrenzung der Förderung ausschließlich auf den Bereich des ehemaligen Eifelkreises Bitburg-Prüm.
3. Die Förderung umfasst im Einzelnen:
3.1 Jugendpflege, Jugendfürsorge, Jugendwohlfahrt
- Mithilfe bei der Herrichtung und Unterhaltung von Kinderspielplätzen
- Unterstützung bei der Herrichtung und Unterhaltung von Kindergärten
- Unterstützung bei der Herrichtung und Unterhaltung von Jugendheimen
- Mithilfe bei der Herrichtung und Unterhaltung von Einrichtungen, die der Betreuung körperlich und/oder geistig behinderter Kinder und Jugendlicher dienen
- Unterstützung jugendfördernder Institutionen, die als gemeinnützig anerkannt sind.
3.2 Karitative Zwecke
- Die Förderung der Aufgaben der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege (Deutscher Caritasverband, Innere Mission und Hilfswerk der Evangelischen Kirche in Deutschland, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland, Deutsches Rotes Kreuz, Arbeiterwohlfahrt Hauptausschuss, Deutscher paritätischer Wohlfahrtsverband), ihre Unterverbände und der diesen Verbänden angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten.
3.3 Altersfürsorge und Altenpflege
- Die Förderung soll der Herrichtung und Unterhaltung von Altenwohnheimen, Altenpflegeheimen und Altersheimen dienen.
3.4 Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe.
4. Die in den Absätzen 1-3 genannten Zwecke werden sowohl durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln der Stiftung an andere Körperschaften i. S. von § 58 Nr. 1 und 2 der AO, als auch durch die unmittelbare Verfolgung der Satzungszwecke verwirklicht. Bei nicht steuerbegünstigten Empfängern muss nachgewiesen werden, dass die zur Verfügung gestellten Mittel ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne von Abs. 3 der Satzung verwendet werden.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.
Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Gremien und Vertretung
Organe
Vorstand
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Antrag und Förderpraxis
Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.
Von den 17 Stiftungen mit Sitz in Bitburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Innerhalb von Rheinland-Pfalz ist dieser Eintrag einer von 1.190. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Das Anerkennungsjahr 1983 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Siehe auch
In Bitburg
- Dr.-Hanns-Simon-Stiftung
- Dr. Berg´s und Zangerle´s Stipendium-Stiftung
- Stiftung des Deutschen Braumeister- und Malzmeister-Bundes (DBMB-Stiftung)
- Stiftung des Beda-Instituts für Europäische Kulturbildung
- Kulturstiftung der Kreissparkasse Bitburg-Prüm
- Von der Heyden und von Schütz´sche Stiftung
- Stiftung Bürgerhospital Bitburg
- Feuerwehr-Stiftung Bitburg-Prüm
- Alle 17 in Bitburg
Gleicher Zweck
- Hedwig und Engelbert Thole Stiftung - Sorglinde Schneiderkrug
- Stiftung der Kreissparkasse Halberstadt Wernigerode
- Stiftung zur Förderung der bulgarischen Kultur Mainz
- Stiftung „Der Kinderfreund“ Victoria D. v. Rochow-Litscher Lehnin
- Stiftung Therapeutisches Reiten Bargteheide
- ZEUS-Jugendstiftung Hamburg
- Stiftung Gebäudeensemble Joachimsthalsches Gymnasium Templin Templin
- STIFTUNG LEUCHTE AUF Dortmund
- Zweck-Übersicht
In Rheinland-Pfalz
- Stiftung zur Förderung der bulgarischen Kultur Mainz
- BürgerStiftung Lebenswerte Stadt Neustadt an der Weinstraße Neustadt an der Weinstraße
- Stiftung Hoffnung und Hilfe Guckheim
- Michael Buse-Stiftung Bad Hönningen
- Kulturstiftung Speyer Speyer
- Haus des Erinnerns - für Demokratie und Akzeptanz Mainz
- Unterstützungs-Stiftung Zweibrücken
- Kulturstiftung Trier Trier
- Alle in Rheinland-Pfalz
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Sparkassenstiftung der Kreissparkasse Bitburg-Prüm“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.