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Sparkassenstiftung Jagdschlößchen am Ukleisee

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Eutin · anerkannt 1994

gemeinnützig

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch

- die Wiederherstellung und den dauerhaften Erhalt des Jagdschlösschens am Ukleisee im Sinne der Denkmalpflege für die Öffentlichkeit;

- die Nutzung des Jagdschlösschens für kulturelle Veranstaltungen wie z. B. Konzerte und Kunstausstellungen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Denkmalpflege

Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

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Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Am Rosengarten 3
23701 Eutin

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Die Stiftung wird gerichtlich und außergerichtlich vom/von der/dem Vorstandsvorsitzenden und dem/der stellvertretenden Vorsitzenden oder von einem Vorstandsmitglied gemeinsam mit dem/der Vorsitzenden bzw. dem/der stellvertretenden Vorsitzenden der Stiftung vertreten.

Organe

Organe der Stiftung sind der Stiftungsvorstand und das Kuratorium. Der Stiftungsvorstand besteht aus 4 Personen und setzt sich zusammen aus a) Landrat/-rätin des Kreises Ostholstein, Vorstandsvorsitzende(r) der Stiftung b) Vorstandsvorsitzende(r) der Sparkasse Holstein oder stv. Vorstandsvorsitzende(n) der Sparkasse Holstein, stellvertr. Vorstandsvorsitzende(r) der Stiftung c) eine/einem vom Vorstand der Sparkasse Holstein bestimmten leitenden Mitarbeiter(in) der Sparkasse Holstein d) Bürgermeister(in) der Stadt Eutin oder ein von der Stadtvertretung der Stadt Eutin bestelltes Mitglied der Stadtvertretung. Die konkrete Entscheidung bzgl. der Vertretung der Person aus 1 b) trifft der Verwaltungsrat der Sparkasse Holstein. Das Kuratorium besteht grundsätzlich aus 9 Mitgliedern und setzt sich zusammen aus: a) Dem 2. oder 3. stellvertretenden Verwaltungsratsvorsitzenden der Sparkasse Holstein, soweit er seinen Wohnsitz in Ostholstein hat, Vorsitzender, b) Ein vom Vorstand der Sparkasse Holstein gewähltes Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Holstein, stellvertretender Vorsitzender, c) Ein vom Kuratorium der Stiftung gewähltes Verwaltungsratsmitglied der Sparkasse Holstein, soweit es seinen Wohnsitz in Ostholstein hat (Gruppe: weitere sachkundige Mitglieder), d) Ein vom Kuratorium der Stiftung gewähltes Verwaltungsratsmitglied der Sparkasse Holstein (Gruppe: Vertreter der Beschäftigten), e) Kreispräsident(in) des Kreises Ostholstein, f) Ein(e) Vertreter(in) des Landes Schleswig-Holstein, g) Bürgervorsteher(in) der Stadt Eutin oder ein anderes von der Stadt Eutin zu bestellendes Mitglied der Stadtvertretung der Stadt Eutin, h) Ein weiteres von der Stadt Eutin zu bestellendes Mitglied der Stadtvertretung der Stadt Eutin, i) Ein Vertreter der Sparkassenstiftung Schleswig-Holsteinbestelltes.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2017
Anerkennung06.10.1994
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtMinisterium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Diese Stiftung gehört zu den 17 in Eutin erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Die Anerkennung im Jahr 1994 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Einträge im Verzeichnis