Stiftung24

Sportstiftung Hessen

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Frankfurt am Main · anerkannt 2001

gemeinnützig

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Förderung von Sportlerinnen und Sportlern, die für einen hessischen Verein starten, und infolge ihrer sportlichen Betätigung der besonderen Hilfe bedürfen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Sport & Freizeit als Stiftungszweck

Sportstiftungen fördern den Breiten- und Nachwuchssport, unterstützen Vereine bei Anschaffungen und Anlagen oder vergeben Stipendien an Talente. Die Förderung des Sports ist in § 52 Abs. 2 Nr. 21 der Abgabenordnung ausdrücklich als gemeinnützig anerkannt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Kontaktdaten

Anschrift

Otto-Fleck-Schneise 4
60528 Frankfurt am Main

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Frau Annika Mehlhorn (stellvertretende Vorsitzende), Frau Renate Lingor, Herr Andreas Klages, Frau Dr. Sabine Tonscheidt, Herr Jens-Uwe Münker, Herr Thomas Groß, Frau Ann Kathrin Linsenhoff (Vorstandsvorsitzende), Herr Markus Kremin

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

StifterLandessportbund Hessen, Land Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport
Gegründet2001
Anerkennung12.12.2001
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtRegierungspräsidium Darmstadt
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Diese Stiftung gehört zu den 1.039 in Frankfurt am Main erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Das Land Hessen führt 3.154 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Die Anerkennung im Jahr 2001 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

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Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hessen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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