Stefan-Morsch-Stiftung Hilfe für Leukämie- und Tumorkranke
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Birkenfeld · anerkannt 1986
gemeinnützig
Der Stiftungszweck im Wortlaut
(1) Die Stiftung dient ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO); sie verfolgt gemeinnützige und mildtätige Zwecke.
Gemeinnützige Zwecke werden verwirklicht durch:
- die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO)
- die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO)
- die Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 AO i. V. m.
den §§ 66 und 53 AO).
Mildtätige Zwecke werden verwirklicht durch die Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen Zustandes auf die Hilfe anderer angewie-sen sind; § 53 Satz 1 Nr. 1 AO.
(2) Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Die Stiftung darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.
(3) Die Stiftung ist auf dem Gebiet der Forschung und Dokumentation über Ursachen und Methoden zur Bekämpfung von Leukämie- und Tumorerkran-kungen tätig.
Sie fördert Forschungsprojekte anderer Träger.
Sie wirkt bei der Suche nach geeigneten Spendern durch Vorhalten einer Spenderdatei und Vermittlung von Spendern mit. Die Spenderdatei dient der Bereitstellung und Vermittlung von Spenderinnen und Spendern für alle Erkrankungen, die gegenwärtig oder künftig durch eine (Stamm-)Zelltransplantation behandelbar sind. Hierzu zählt z. B. auch die Vermittlung und Förderung von Lymphozyten-Spenden zur Forschung und Entwicklung und als Ausgangsbasis für allogene CAR-T-Zellen zum therapeutischen Einsatz bei Patienten. Ziel ist es, durch die kontinuierliche Erweiterung und Pflege der Datei eine möglichst breite medizinische Anwendbarkeit sicherzustellen.
Weitere Aufgabenbereiche sind die Anpassung und Optimierung der Abläufe im Rahmen von etablierten und neuen Therapiemethoden, wie z. B. bei der Gewinnung von Ausgangsmaterial für Zell- oder Gentherapieprodukten und bei neuen Indikationen.
In diesem Zusammenhang führt sie Typisierungen durch und betreibt Einrichtungen wie Kliniken, Laboratorien und Ähnliches. Die Stiftung kann zur Verwirklichung des Stiftungszwecks Zweckbetriebe unterhalten.
(4) Die Stiftung kann sich im Rahmen ihrer Zielsetzung an anderen Einrichtungen oder Trägerschaften beteiligen.
(5) Die Stiftung kann Dritte – soweit diese gemeinnützig sind oder nach deutschem Recht sein könnten -, die einem dem Stiftungszweck verwandten Ziel dienen, beraten und ihnen Hilfestellung beim Aufbau und der Entwicklung von Dienstleistungen zukommen lassen, wenn der eigene Stiftungszweck dadurch nicht beeinträchtigt wird.
(6) Das Wirken der Stiftung ist nicht auf die Bundesrepublik Deutschland begrenzt.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Der Bereich Wissenschaft & Forschung
Stiftungen für Wissenschaft und Forschung finanzieren Projekte, Nachwuchsstellen, Preise und Institute. Sie schließen Lücken dort, wo öffentliche Förderprogramme zu langsam, zu eng oder gar nicht zuständig sind. Grundlage ist § 52 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung.
Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.
Alle 5.798 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Wo die Stiftung erreichbar ist
Anschrift
Dambacher Weg 5
55760 Birkenfeld
Erreichbarkeit
06782/9933-0
info@stefan-morsch-stiftung.de
stefan-morsch-stiftung.de
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Nadine Schunck (Vorstandssekretariat)|Nicola Mattes (Vorstandssekretariat)|Maico Schmidt (Leiter Stammzellspenderdatei)|Tom Brenner (Stellv. Leiter Stammzellspenderdatei)|Dr. med. Angelika Himmel (Ärztliche Leiterin der Stammzellspenderdatei)|Carmen Hartmann|Fabian Korb|Christopher Schmidt|Axel Rolland|Sabrina Block|Wencke Kallisch|Michaela Mayer
Organe
Stiftungsvorstand
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 1986 |
|---|---|
| Anerkennung | 1986 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Förderung beantragen
Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.
Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Von den 5 Stiftungen mit Sitz in Birkenfeld verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Die Anerkennung im Jahr 1986 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Herkunft dieser Angaben
Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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