Stiftung des Landesvereins für Innere Mission
Sitz in Rickling · anerkannt 2025
gemeinnützig
Zweck laut Satzung
Zweck der Stiftung ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Jugend- und Altenhilfe, der Volks- und Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens, der Eingliederungshilfe (früher Behindertenhilfe) und des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr. 1 AO) oder die aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse wirtschaftlich hilfsbedürftig sind (§ 53 Nr. 2 AO).
Der Zweck der Stiftung wird verwirklicht insbesondere durch die Zuwendung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 AO an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zur Verwirklichung der unter Ziffer 2 genannten steuerbegünstigten Zwecke. Mit diesen Mitteln sollen vor allem Einrichtungen und Einzelmaßnahmen des Landesvereins für Innere Mission in Schleswig-Holstein (nachfolgend „Landesverein")
1. für psychisch kranke Menschen, für Menschen mit Behinderung, für Menschen im Alter, für suchtkranke und suchtgefährdete Menschen nebst deren Angehörigen und Umfeld sowie für Kinder und Jugendliche,
2. in der seelsorgerlichen Betreuung der oben genannten Menschen,
3. in der Aus-, Fort- und Weiterbildung zu pflegerischen Berufen.
gefördert und unterstützt werden.
Der Zweck der Stiftung wird auch verwirklicht durch die selbstlose Unterstützung von Personen, die wirtschaftlich hilfsbedürftig (i. S. v. § 53 Nr. 2 AO) sind, sofern es sich dabei entweder um Bewohner in den Einrichtungen des Landesvereins oder von dem Landesverein betreute mittellose Menschen handelt (z. B. durch Übernahme der Kosten für eine würdige Bestattung, sofern deren Nachlass dafür nicht ausreicht).
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.
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Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich gemäß § 84 Abs. 2 BGB. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Beide Vorstandsmitglieder sind einzelvertretungsberechtigt.
Organe
Das Organ der Stiftung ist der Vorstand, er besteht aus zwei Personen und der Stiftungsrat, dieser besteht aus mindestens drei, höchstens fünf Personen.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 10.04.2025 |
|---|---|
| Stiftungsaufsicht | Landrat/-rätin des Kreises Segeberg |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Kann ich hier einen Antrag stellen?
Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.
Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
In Rickling sind insgesamt 0 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Mit der Anerkennung 2025 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Datenquelle
Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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- Alexa Melcher und Thomas Schiffer - Stiftung Kronberg im Taunus
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