Stiftung24

Stiftung Deutsche Forschungsanstalt für Psychiatrie

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in München · anerkannt 1917

gemeinnützig

Satzungszweck

die Förderung der wissenschaftlichen Erforschung der Ursachen und des Wesens der Geisteskrankheiten, der Erforschung der Mittel zu ihrer Verhütung, Linderung und Heilung sowie die Förderung von Studien zur Geschichte der Erforschung von Geisteskrankheiten (§ 2 Abs. 1 der Stiftungssatzung).

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Wissenschaft & Forschung: der Hintergrund

Stiftungen für Wissenschaft und Forschung finanzieren Projekte, Nachwuchsstellen, Preise und Institute. Sie schließen Lücken dort, wo öffentliche Förderprogramme zu langsam, zu eng oder gar nicht zuständig sind. Grundlage ist § 52 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

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Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Kraepelinstraße 2-10
80804 München

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Stiftungsvorstand. Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Seine Mitglieder sind einzelvertretungsberechtigt (§ 8 Abs. 2 Satz 1 bis 3 der Stiftungssatzung). Der Stiftungsvorstand besteht aus den Geschäftsführenden Direktoren der Max-Planck-lnstitute für Psychiatrie und Neurobiologie, die nach den Satzungen dieser Institute bestimmt werden. Die Direktoren werden von der Max-Planck-Gesellschaft berufen. Der Geschäftsführende Direktor des Max-Planck-lnstituts für Psychiatrie hat den Vorsitz des Stiftungsvorstands (§ 8 Abs. 1 der Stiftungssatzung).

Organe

Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und der Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

StifterKönig Ludwig III von Bayern
Anerkennung13.02.1917
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Förderung beantragen

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Seit 1917 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:42:54. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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