Stiftung Dr. Max Näder Gymnasium
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Königsee · anerkannt 2000
gemeinnützig
Der Stiftungszweck im Wortlaut
§ 1 Name, Sitz und Zweck
...
3.) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Bildung. Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch:
a) die Motivierung der Schüler des Gymnasiums zu hohen fachlichen Leistungen, indem die besten Schüler des Abiturjahrganges nach dem Abschluss der Reifeprüfung mit einer finanziellen Zuwendung bedacht werden,
b) soweit die verfügbaren Mittel der Stiftung es erlauben, können zusätzlich in Ausnahmefällen außergewöhnliche sonstige Leistungen mit einer finanziellen Zuwendung gewürdigt werden,
c) ebenso ist es möglich, mit Sachmitteln die Ausstattung des Gymnasiums zu verbessern, um bestmögliche Lernbedingungen zu schaffen.
4.) Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung besteht nicht, auch nicht durch Gewährung wiederholter oder regelmäßiger Leistungen der Stiftung.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Einordnung: Bildung & Erziehung
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.
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Sitz und Erreichbarkeit
Anschrift
Neue Schulstraße 1
07426 Königsee
Erreichbarkeit
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 4 Organ der Stiftung Organ der Stiftung ist der Vorstand § 6 Aufgaben des Vorstandes 1.) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Immer zwei Vorstandsvorsitzende vertreten die Stiftung gemeinsam.
Organe
Vorstand Mitglieder: 5
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 15.03.2000 |
|---|---|
| Rechtsform | rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Thüringer Landesverwaltungsamt |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Förderung beantragen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.
Diese Stiftung gehört zu den 0 in Königsee erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
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Die Anerkennung im Jahr 2000 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
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Woher diese Daten stammen
Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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