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Stiftung Evangelische Jugendhilfe St. Johannis Bernburg

kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Bernburg · anerkannt 1863

kirchliche Stiftung

Satzungszweck

Zweck der Stiftung ist, vor allem jungen Menschen die Entwicklung zum eigenverantwortlichen Menschsein auf der Grundlage des christlichen Glaubens und im Bewusstsein, von Gott geschaffen zu sein, zu ermöglichen. Unter Vernetzung einschlägiger eigener, kirchengemeindlicher und kommunaler Aktivitäten stellt die Stiftung hierzu insbesondere sächliche Mittel, Personal und organisatorische Hilfen bereit, betreibt Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder beteiligt sich daran und wirkt an der Entwicklung neuer Hilfeformen zum Wohle von Kindern, Jugendlichen und deren erwachsenen Bezugspersonen mit, mit dem Ziel, Entfaltungs-, Frei-, Schutz- und Spielräume zu gewähren, um im konkreten Miteinander christliche Erziehungsarbeit zu gestalten. Kinder, Jugendliche und deren erwachsene Bezugspersonen, die durch individuelle oder soziale Probleme belastet sind und für die eine Hilfe notwendig wird, sollen vorrangig unterstützt werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

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Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Dr. John-Rittmeister-Str. 6
06406 Bernburg

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Mike Keune (Vorstandsvorsitzender)|Anna Manser (Vorstandsmitglied (Pädagogische Vorständin))|Dietmar Linde (Vorstandsmitglied (Finanzvorstand))

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

StifterFriederike von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg; Alexander Carl
Anerkennung03.09.1863
Rechtsformkirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Fördert diese Stiftung?

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

In Bernburg sind insgesamt 11 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Diese Stiftung gehört zu den 11 in Bernburg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Die Anerkennung im Jahr 1863 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

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Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Im Umfeld dieser Stiftung