Stiftung Finneck
rechtsfähige kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Rastenberg · anerkannt 1935
gemeinnützigkirchliche Stiftung
Zweck laut Satzung
§ 2 Stiftungszweck
1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und
kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnittes ¿Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.
2. Die Stiftung ist selbstlos tätig: sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
3. Zweck der Stiftung ist die Bildung, Förderung, Betreuung, Erziehung, Beratung und Pflege
von Menschen aller Altersstufen und ihrer Angehörigen entsprechend ihres Hilfsbedarfs.
Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Schaffung bzw. durch Unterhaltung
eines vielfältigen zeitgemäßen Angebots an dazu notwendigen Einrichtungen
einschließlich handwerklichen und sonstigen zweckdienlichen Inklusionseinrichtungen
und Diensten.
4. Die Stiftung ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die ihren Zweck fördern.
Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen
beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten
oder pachten. Die Stiftung kann zur Verwirklichung des Stiftungszwecks Zweckbetriebe
unterhalten. Das Weitere regelt eine vom Kuratorium zu erlassene Geschäftsordnung.
5. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die hier unter § 2 genannten satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden. Der Stifter und seine Erben erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln
der Körperschaft.
6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
7. Soweit die Stiftung ihre Zwecke selbst verfolgt, kann dies auch durch den Einsatz von
Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 AOgeschehen.
8. Der Stiftungszweck kann auch gemäß § 57 Abs. 3AOverwirklicht werden durch das
planmäßige Zusammenwirken mit weiteren Körperschaften, die im Übrigen die
Voraussetzungen der §§ 51 bis 68AOerfüllen und dem ¿Unternehmensverbund Stiftung
Finneck" (i.F.: Unternehmensverbund) angehören. Das Zusammenwirken umfasst
Tätigkeiten, die geeignet sind, die Verwirklichung der eigenen satzungsmäßigen Zwecke
in Kooperation mit den dem Unternehmensverbund angehörenden Körperschaften zu
erfüllen. Hierbei handelt es sich insbesondere um steuerlich unschädliche Betätigungen
gemäß § 58 Nr. 4 und 5AO. Zu den Leistungen bzw. der Inanspruchnahme im
Unternehmensverbund zählen sowohl die Überlassung von Gütern und Immobilien sowie
Leistungen bzw. Dienstleistungen und Personalüberlassungen, soweit diese ansonsten
rechtlich möglich sind, als auch administrative Leistungen (Management, Verwaltung wie
z.B. Buchhaltung, Planung,Controlling).Die dem Unternehmensverbund angehörenden
Körperschaften werden in einer separaten bei Änderungen jeweils zu aktualisierender
Aufstellung aufgeführt.
9. Der Stiftungszweck gemäß § 2 Nr. 3 der Satzung kann auch durch die Weitergabe bzw.
Zuwendung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO
zur Förderung der in der Abgabenordnung genannten steuerbegünstigen Zwecke der
Stiftung verwirklicht werden. Die Mittelweitergabe erfolgt in erster Linie an die zum
Unternehmensverbund gehörenden steuerbegünstigten Körperschaften.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Was Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit tun
Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.
Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.
Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Sitz und Erreichbarkeit
Anschrift
Mühltal 9
99636 Rastenberg
Erreichbarkeit
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
5 Stiftungsorgane Organe der Stiftung sind: 1. das Kuratorium 2. der Vorstand. § 10 Der Vorstand 1. Der Vorstand besteht aus ein bis zu drei Personen, welche vom Kuratorium bestellt und abberufen werden. Die Bestellung kann zeitlich befristet werden. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten. Das Kuratorium kann einzelnen Vorstandsmitgliedern für einzelne Rechtsgeschäfte Alleinvertretungsbefugnis erteilen. 2. Sind mehrere Vorstandmitglieder bestellt, kann das Kuratorium einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden berufen. 3. -6. ...
Organe
Vorstand Mitglieder: 1-3 Kuratorium Mitglieder: 7-11
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 25.02.1935 |
|---|---|
| Rechtsform | rechtsfähige kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, Erfurt |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Kann ich hier einen Antrag stellen?
Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.
Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Die Anerkennung im Jahr 1935 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Herkunft dieser Angaben
Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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